Und gibt es Tipps, um beim Vorratskauf schon gleich auch auf Haltbarkeit und Lagerungsfähigkeit zu schauen?
Manchmal sind es schon Kleinigkeiten, auf die man achten kann: Käse am Stück ist zum Beispiel haltbarer als Scheibenkäse. Je höher der Weizenanteil in einem Brot ist, desto schneller wird es altbacken. Brote mit hohem Roggen-, Vollkorn- oder Schrotanteil bleiben länger frisch. Wer Konserven kauft, sollte sie nicht wärmer als 19 Grad lagern. Neue Konserven sollten tiefer in den Schrank geräumt werden, also hinter die Konserven, die schon drinstehen. So werden automatisch die kürzer haltbaren Konserven zuerst verbraucht. Informationen dafür liefert das Lagerungs-ABC der Verbraucherzentrale – ein kostenloses E-Book, das Lieblingsplätze von rund 70 Obst- und Gemüsesorten verrät und Tipps zur Zubereitung, Resteverwertung und zur Beurteilung des Reifegrads gibt.
Trotz bester Planung: Wenn die Vorräte dann doch zu groß bemessen waren – haben Sie nachhaltige Empfehlungen, um Lebensmittel zu retten?
Manchmal verschätzt man sich einfach. Oder man hat vergessen, dass von einem bestimmten Lebensmittel noch Vorräte da waren. Deshalb lohnt es sich, den Schrank vor dem Einkauf nochmal gut durchzuschauen. Wenn es doch mal passiert, lohnt sich ein bisschen Kreativität und Flexibilität. Aus braunen Bananen lässt sich spontan Bananenbrot backen – auch wenn man das gar nicht eingeplant hatte. Überreifes Obst kann man zu Konfitüre verarbeiten. Reste von Gemüse kann man zu Suppen oder Gemüsepfannen zusammenwürfeln.
Verpackte Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) abgelaufen ist, können noch gut genießbar sein. Denn das Datum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel seine typischen Eigenschaften wie Geruch und Geschmack behält. Sofern man es richtig lagert. Grundsätzlich – auch vor Ablauf des MHD – sollte man aber seinen Sinnen vertrauen: Sehen, Riechen, Schmecken. Was schimmelt, sauer oder ranzig wirkt, muss entsorgt werden.
Anders als das Mindesthaltbarkeitsdatum muss man das Verbrauchsdatum bewerten. Es steht auf Lebensmitteln, die leicht verderblich sind. Zum Beispiel steht auf der Verpackung von Hackfleisch "zu verbrauchen bis …" und das ist auch wörtlich gemeint. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf ein Lebensmittel nicht mehr verkauft oder verwendet werden. Das Risiko einer gefährlichen Keimbelastung ist dann einfach zu hoch. Solche Lebensmittel gehören in den Müll.