Online-Accounts gehören zur Erbmasse. Das bedeutet, dass die Erben darüber entscheiden, ob die Accounts abgewickelt, gelöscht oder in einen Gedenkstatus versetzt werden.
Wer möchte, dass das eine andere Person entscheidet, kann dies in seinem Testament oder in einer Ergänzung zur Vorsorgevollmacht regeln. Eine Übersicht über vorhandene Accounts und die dazugehörigen Passwörter erleichtert den Erben oder Beauftragten diese Arbeit.
Wir besprechen in diesem Vortrag, wie Sie Ihre digitale Vorsorge und Ihren digitalen Nachlass sinnvoll regeln.
Zielgruppe: Verbraucherinnen und Verbraucher jeden Alters
Format: Online-Vortrag
Dauer: etwa eine Stunde. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.