Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?

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Vorbeugen mit einer Vollmacht: Sie regelt was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Tod Ihre Online-Accounts nicht mehr verwalten können.
Senior mit Tablet

Das Wichtigste in Kürze:

  • Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihre digitale Vorsorge und Ihr digitales Erbe kümmern soll und legen Sie fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr darum kümmern können.
  • Es ist sinnvoll, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um Ihr digitales Leben zu betrauen. Halten Sie dies schriftlich in einer Vollmacht fest.
  • Erstellen Sie zudem eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson. Unsere Muster-Vollmacht und Muster-Liste helfen.
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Die Themen der digitalen Welt beschäftigen Verbraucher zunehmend in allen Lebensbereichen: durch die Nutzung der zahlreichen sozialen Netzwerke, die Kommunikation via E-Mail und Messaging-Diensten, den Austausch von Fotos per Instagram oder sonstigen Cloud-Diensten. Hinzu kommen neue Entwicklungen etwa bei Fitness-Armbändern, sogenannten Wearables, oder die Möglichkeiten, mit seinem Zuhause von unterwegs in Kontakt zu treten – Stichwort "Smart Home".

Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um Ihre digitalen Daten zu betrauen.

Alle übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach Ihrem Tod beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es für jeden ratsam, seine Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen Sie durch Krankheit oder andere Umstände nicht in der Lage sind, selbst zu handeln. Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll.

Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um die digitale Vorsorge zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Auch sollten Sie genau festlegen, was mit Ihren einzelnen Konten passieren soll. Wie gewünscht handeln kann die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht "über den Tod hinaus" gilt.

Digitalen Nachlass regeln – so geht's

Unsere Tipps sollen helfen, alles Wesentliche zu bedenken und zu regeln:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren digitalen Nachlass.
  • Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an. Eine Muster-Liste hierfür finden Sie hier. Als digitale Lösung eignen sich auch Passwort-Manager. Das BSI nennt z.B. das Programm KeePass. Die Stiftung Warentest hat im Januar 2020 Testergebnisse für 14 Passwort-Manager veröffentlicht.
  • Deponieren Sie eine geschriebene Liste in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Dieser Weg eignet sich besonders, wenn Sie einige wenige, wichtige Passwörter an Erben weiterreichen möchten. Und: Gegenüber digitalen Datenträgern können sich geschriebene/gedruckte Listen länger halten.
  • Wenn Sie eine Liste auf einem USB-Stick speichern, bedenken Sie bitte, diesen nicht mit einem Passwort zu versehen, da Ihre Erben sonst keinen Zugang zu den Daten erhalten. Legen Sie den ungeschützten USB-Stick dann unbedingt in einem Tresor oder einem Bankschließfach ab. Wenn Sie einen verschlüsselten USB-Stick verwenden, dann legen Sie für Ihre Erben die Zugangsdaten dazu in einem Tresor oder einem Bankschließfach ab. Ein Vorteil hierbei ist, dass Passwort-Manager auf USB-Sticks problemlos hunderte Accounts mit reichlich ergänzenden Daten speichern können. Beachten Sie aber, dass Datenträger wie USB-Sticks empfindlicher auf äußere Bedingungen (bspw. Hitze, Kälte) reagieren können, sodass Sie wichtige Daten eventuell verlieren.
  • Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter. Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihr digitales Erbe kümmern soll. Legen Sie in der Vollmacht auch fest, dass diese Person noch zu Ihren Lebzeiten handeln soll, wenn Sie z.B. durch Koma oder andere Gründe nicht dazu in der Lage sind, sich um Ihre Daten zu kümmern. Weitere Informationen zur Vollmacht finden Sie hier.
  • Regeln Sie in der Liste detailliert, wie in welchem Fall mit Ihren Accounts und Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll. Ein Muster dazu finden Sie hier.
  • Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll.
  • Die Vollmacht müssen Sie mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie "über den Tod hinaus" gilt.
  • Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben.
  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo sich Ihre Account-Liste befindet.
  • Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten. Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Übersicht, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben.
  • Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten.
  • Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an. Auch Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.

Diese Vorlagen helfen Ihnen bei Ihren digitalen Konten

Wir haben eine Muster-Vollmacht über den digitalen Nachlass für Sie vorbereitet, die Sie herunterladen und individuell anpassen können. Mit dieser Vollmacht regeln Sie den Umgang mit Ihren Daten und Profilen im Netz.

Unsere Muster-Liste hilft Ihnen, eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson anzufertigen. Diese Liste ist nicht vollständig, sondern soll als Beispiel dienen und kann von Ihnen beliebig erweitert werden.

Nachlassverwalter für Google- und Facebook-Dienste

Bei einigen Diensten können Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Account geschehen soll. Diese Möglichkeit finden Sie meist in den Einstellungen, wie zum Beispiel hier bei Google, und hier bei Facebook. In beiden Fällen müssen Sie sich einloggen und können dann zum Beispiel andere Personen bestimmen, die nach Ihrem Tod auf Ihre Online-Konten zugreifen dürfen. Vor allem bei Google kann das sehr umfangreich sein, denn die Konten umfassen je nach Nutzung eigene Fotos, Kalender, Videos (YouTube), Zahlungsinformationen, Smartphone-Einstellungen etc. Nutzen Sie Geräte von Apple, können Sie mit dieser Anleitung den Zugriff auf Ihr Apple-Konto nach Ihrem Tod regeln.

BMUV-Logo

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.