Blütenpollen als Nahrungs­ergänzungsmittel

Stand:
Sind Blütenpollen als Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?
Off

Frage

Sind Blütenpollen als Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?

Antwort

Wir sehen keinen ernährungsphysiologischen Grund für die Einnahme von Blütenpollen (Blütenstaub).

Pollen sind in kleinen Mengen ein natürlicher Bestandteil von Honig. Sie werden aber auch als separates Produkt in sogenannten Pollenfallen am Eingang des Bienenstocks gesammelt. Sie enthalten etwa 16 % pflanzliches Eiweiß, ca. 35 % Zucker, Vitamine, Aminosäuren, Hormone, Enzyme und Fette.

Zwei Teelöffel Pollen täglich – dies entspricht der empfohlenen Verzehrsmenge – sind aber zu wenig, um damit eine wirklich bedeutende Menge an Nährstoffen aufzunehmen. Um den Tagesbedarf an bestimmten Vitaminen, beispielsweise an Vitamin B6 zu decken, müssten Sie theoretisch rund ein halbes Kilo Bienenpollen essen.

Nachgewiesene gesundheitliche Wirkungen für Blütenpollen als Nahrungsergänzung gibt es nicht, auch wenn sie (unzulässig) zur Vorbeugung von Osteoporose, zur Stärkung des Immunsystems, bei Leistungsschwäche, zur Entgiftung etc. beworben werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht wäre für solche Aussagen auf jeden Fall eine Spezifizierung der Pollen nötig, sprich es müssten genaue Aussagen zur Art der Pollen gemacht werden. Aus rechtlicher Sicht ist außerdem eine Zulassung gesundheitsbezogener Aussagen durch die EU nötig, nachdem die wissenschaftliche Datenlage dazu vorher von der EFSA geprüft wurde.

Mögliche Risiken

In Blütenpollen können in Abhängigkeit von den angeflogenen Pflanzen natürlicherweise gesundheitsschädliche Pyrrolizidinalkaloide (PA) enthalten sein. Das gilt vor allem für Blütenpollen aus Spanien.

Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Menschen, die auf Bienenstiche allergisch reagieren, sollten auf die Einnahme von Blütenpollen verzichten oder diese nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen. Da die genaue Art der Blütenpollen in einem Produkt in der Regel nicht bekannt ist, ist auch allen anderen Allergiker:innen höchste Vorsicht beim Verzehr anzuraten, könnte es sich doch auch um Pollen von Birke, Hasel, Weizen, Lupine, Beifuß oder auch Gräsern handeln.

Bei Pollen aus Deutschland ist davon auszugehen, dass diese nicht von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen.
 

Zum Weiterlesen:

Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Ab sofort können Kund:innen ihre BahnCard statt sechs Wochen vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Die Verbraucherzentrale Thüringen hatte die DB Fernverkehr AG wegen unzulässiger Kündigungsfristen verklagt. Dennoch will sie auch jetzt noch weiter klagen, denn dies sei nur ein Teilerfolg.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.