Blütenpollen als Nahrungs­ergänzungsmittel

Stand:
Sind Blütenpollen als Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?
Off

Frage

Sind Blütenpollen als Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?

Antwort

Wir sehen keinen ernährungsphysiologischen Grund für die Einnahme von Blütenpollen (Blütenstaub).

Pollen sind in kleinen Mengen ein natürlicher Bestandteil von Honig. Sie werden aber auch als separates Produkt in sogenannten Pollenfallen am Eingang des Bienenstocks gesammelt. Sie enthalten etwa 16 % pflanzliches Eiweiß, ca. 35 % Zucker, Vitamine, Aminosäuren, Hormone, Enzyme und Fette.

Zwei Teelöffel Pollen täglich – dies entspricht der empfohlenen Verzehrsmenge – sind aber zu wenig, um damit eine wirklich bedeutende Menge an Nährstoffen aufzunehmen. Um den Tagesbedarf an bestimmten Vitaminen, beispielsweise an Vitamin B6 zu decken, müssten Sie theoretisch rund ein halbes Kilo Bienenpollen essen.

Nachgewiesene gesundheitliche Wirkungen für Blütenpollen als Nahrungsergänzung gibt es nicht, auch wenn sie (unzulässig) zur Vorbeugung von Osteoporose, zur Stärkung des Immunsystems, bei Leistungsschwäche, zur Entgiftung etc. beworben werden.

Aus wissenschaftlicher Sicht wäre für solche Aussagen auf jeden Fall eine Spezifizierung der Pollen nötig, sprich es müssten genaue Aussagen zur Art der Pollen gemacht werden. Aus rechtlicher Sicht ist außerdem eine Zulassung gesundheitsbezogener Aussagen durch die EU nötig, nachdem die wissenschaftliche Datenlage dazu vorher von der EFSA geprüft wurde.

Mögliche Risiken

In Blütenpollen können in Abhängigkeit von den angeflogenen Pflanzen natürlicherweise gesundheitsschädliche Pyrrolizidinalkaloide (PA) enthalten sein. Das gilt vor allem für Blütenpollen aus Spanien.

Mehr dazu können Sie hier nachlesen.

Menschen, die auf Bienenstiche allergisch reagieren, sollten auf die Einnahme von Blütenpollen verzichten oder diese nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen. Da die genaue Art der Blütenpollen in einem Produkt in der Regel nicht bekannt ist, ist auch allen anderen Allergiker:innen höchste Vorsicht beim Verzehr anzuraten, könnte es sich doch auch um Pollen von Birke, Hasel, Weizen, Lupine, Beifuß oder auch Gräsern handeln.

Bei Pollen aus Deutschland ist davon auszugehen, dass diese nicht von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen.
 

Zum Weiterlesen:

Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.