Buchtitel "Wundermittel gegen Krebs": Pressematerial

Hoffnung auf Heilung - Wundermittel gegen Krebs
Off

Titelbild des Ratgebers "Wundermittel gegen Krebs"Die Diagnose Krebs verändert das Leben auf einen Schlag. Von einem Tag auf den anderen gibt es für Patienten nur noch ein Ziel: Die Krankheit zu besiegen. Neben der konventionellen Krebstherapie setzen viele dabei ihre Hoffnungen auf alternative Behandlungsmethoden. Doch beim Griff zu Vitaminen, Extrakten und Pillen gilt es einiges zu beachten, damit lebenswichtige Therapien nicht zunichte gemacht werden.


Umfassende Informationen zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und deren Risiken und Nebenwirkungen bietet der Ratgeber „Wundermittel gegen Krebs“ der Verbraucherzentrale NRW. Krebspatienten erfahren, wie sich Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln unterscheiden, in welchen Fällen diese Mittel das richtige Rezept sind und wann eher Vorsicht geboten ist. Antworten gibt es zudem auf Fragen, worauf beim Kauf der Wundermittel geachtet werden sollte und wer für die Kosten aufkommt. Checklisten für Gespräche mit Ärzten, Apothekern oder Heilpraktikern sowie Listen zur Dokumentation der individuellen Krebstherapie runden das Informationsangebot ab.

Der Ratgeber kostet 5,00 Euro

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Außenaufnahme des Lagerraum-Anbieters Shurgard

Wegen Mahngebühren: Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Shurgard ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Shurgard abgemahnt. Grund sind die Mahnkosten des Storage-Anbieters von bis zu 50 Euro. Der vzbv hält diese für unzulässig. Das Unternehmen hat nun eine Unterlassungserklärung abgegeben. Was das für Sie als Kund:innen bedeutet, lesen Sie hier.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Facebook und Instagram informieren über Änderungen ihrer Richtlinien. Was Sie dort posten, soll als Trainingsmaterial für Metas KI-Generatoren verwendet werden. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.