Unzureichend Gestaltung des Kündigungsprozesses auf der Webseite
Die Klägerin wendet sich mit dieser Klage gegen irreführende Angaben auf der Website der Beklagten zu Kündigungsmöglichkeiten von mit der Beklagten geschlossenen Abonnementverträgen.
Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass die Beklagte auf ihrer Website die Vorgaben des § 312k BGB zur Gestaltung des Kündigungsprozesses nicht einhält.