Irreführung sowie unzumutbare Belästigung durch Schreiben an Verbraucherinnen und Verbraucher, in denen diese aufgefordert werden, ihren bisherigen Vertrag zu kündigen und die Rufnummernmitnahme zu beantragen. Bei Nichtvornahme erhalten die Betroffenen eine Kündigung durch die 1N und eine Schadensersatzforderung.