Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verbraucherzentralen bemühen sich, ihre Web-Angebote im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei zu machen.
Off

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den genannten Normen vereinbar.

Barrierefreie Inhalte

  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln direkt am Anfang den Inhalt einer aufgerufenen Seite.
  • Bei der Bedienung der Seiten mittels einer Tastatur besteht nicht die Gefahr in eine Tastaturfalle zu geraten.
  • Auf Schriftgrafiken wird verzichtet.
  • Bewegte Inhalte sind jederzeit abschaltbar.
  • Navigationselemente und Bezeichnungen sind konsistent gehalten.
  • Es findet keine unerwartete Kontextänderung bei Änderung des Fokus oder bei Eingaben statt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten an einer kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit der genannten Websites. Aktuell sind einige Teilbereiche der Angebote noch nicht barrierefrei zugänglich. Das betrifft beispielsweise die noch nicht vollständig verfügbare Tastatursteuerung, die Überschriftenhierarchien, einige Farb-Konstellationen, die noch nicht ausreichend kontrastreich sind, sowie die noch fehlenden Hinweise in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.

PDF-Dokumente, die als Download angeboten werden, sind mitunter noch nicht barrierefrei. Die Überarbeitung der vielen hundert Dokumente dieser Art wird Zeit in Anspruch nehmen.

Inhalte von Dritten, auf die verwiesen wird, sind eventuell nicht barrierefrei. Auf sie kann seitens der Verbraucherzentrale kein Einfluss genommen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 mithilfe einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Hinweise auf eine Barriere auf den oben genannten Websites nimmt die Gemeinschaftsredaktion bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gerne per E-Mail unter gemeinschaftsredaktion@verbraucherzentrale.nrw entgegen.

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Kontaktaufnahme nicht erfolgreich sein oder Sie keine zufrieden stellenden Informationen erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Telefonisch ist die Ombudsstelle unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451. Weitere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Win Handbuch mit Infos zu Leichter Sprache.

Leichte Sprache: Informationen für Verbraucher in Leichter Sprache

Hier finden Sie Texte der Verbraucherzentrale in Leichter Sprache.

Ein Mensch übersetzt ein Video in Gebärdensprache.

Gebärdensprache: Tipps der Verbraucherzentralen in DGS

Suchen Sie Videos zu alltäglichen Verbraucherthemen in Gebärdensprache? Unsere Videos in Deutscher Gebärdensprache (DGS) umfassen unterschiedlichste Themen, beispielsweise zum Widerruf von Verträgen, Online-Bezahlen oder Versicherungen.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.