Preisangaben bei Klingeltönen schon auf der Angebotsseite notwendig I

Stand:
LG Düsseldorf vom 13.04.2011 (12 O 42/11)
Off

Wer im Internet einen Klingelton kaufen wollte, bekam den Preis meist erst zu sehen, nachdem Buttons wie "Kaufen", "Bestellen" oder "Download" geklickt wurden. Dies ist jedoch nicht zulässig, hat das Landgericht Düsseldorf auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen  gegen die Bob Mobile Deutschland GmbH entschieden.

Nach Ansicht des Gerichts ist die beanstandete Werbung von Bob Mobile irreführend, da der durchschnittlich aufmerksame verständige und informierte Nutzer nicht mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements rechne. Vielmehr werde der Anschein erweckt, es gehe lediglich um einen ausgewählten Klingelton. Der vorhandene Sternchenhinweis reiche nicht aus, um den Irrtum zu beseitigen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Düsseldorf vom 13.04.2011 (12 O 42/11).pdf

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Das ist doch noch gut: So lässt sich Lebensmittelverschwendung stoppen

Tonnenweise landen Lebensmittel in Deutschland auf dem Müll – von der Produktion über den Transport bis zu Hause. Der 2. Mai macht als Tag der Lebensmittelverschwendung auf das Problem aufmerksam. Wir geben Tipps, wie Sie Lebensmittelabfälle reduzieren können.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.