OLG Düsseldorf bestätigt unzulässige Preiserhöhung von ENNI

Stand:
OLG Düsseldorf vom 07.04.2022 (I-20 U 77/21)
LG Kleve vom 03.05.2021 (8 O 5/20)
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Urteil des Landgerichts Kleve bestätigt, das ein gestalterisch wie inhaltlich als Werbeflyer aufgemachtes Schreiben zur Kündigung und Anpassung von Vertragskonditionen wegen mehrerer wettbewerbsrechtlicher Verstöße untersagt hatte.

Das OLG Düsseldorf bestätigte damit auch die Verurteilung von ENNI zur Versendung eines individualisierten Schreibens, mit dem ENNI Kund:innen über die Richtigstellung hinaus umfassend über einen möglichen Rückforderungsanspruch und dessen Abklärung durch fachkundige Hilfe informieren muss.

Das Urteil ist rechtskräftig.

OLG Düsseldorf vom 07.4.2022 (I-20 U 77/21)

LG Kleve vom 03.05.2021 (8 O 5/20)

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

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Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

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