OLG Köln: Keine Unzulässigkeit der Preisspaltung in der Grundversorgung

Stand:
OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2022 (6 W 10/22)
LG Köln, Beschluss vom 08.02.2022 (31 O 14/22)
Off

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat den Antrag der Verbraucherzentrale NRW auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Aufspaltung der Strom- und Gasgrundversorgung in Bestands- und Neukundentarife zurückgewiesen.

Zwar schreibe § 36 Abs. 1 EnWG im Grundsatz eine Gleichpreisigkeit im Bereich der Grundversorgung von Haushaltskunden vor, weil hier das Wettbewerbsprinzip in Anbetracht der Versorgungspflicht nach § 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG nicht greife. Auch gelte dieser Grundsatz im Bereich der Ersatzversorgung, § 38 Abs. 1 S. 2 und 3 EnWG. Die streitgegenständliche Preisspaltung innerhalb des Grundversorgungs- bzw. Ersatzversorgungstarifs der Antragsgegnerin verstoße jedoch nicht gegen §§ 36 Abs. 1 S. 1, 38 Abs. 1 EnWG.

Entgegen der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW spreche der Wortlaut des § 36 Abs. 1 S. 1 EnWG nicht für die Unzulässigkeit der streitgegenständlichen Preisdifferenzierung. Auch die EU-rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der Richtlinie (EU) 2019/944, die in Art. 27 Abs. 1 fordert, „dass alle Haushaltskunden das Recht auf Versorgung mit Elektrizität einer bestimmten Qualität zu wettbewerbsfähigen, leicht und eindeutig vergleichbaren, transparenten und diskriminierungsfreien Preisen haben“, stünde einer Aufspaltung nicht entgegen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

OLG Köln vom 02.03.2022 (6 W 10/22) - Beschluss

Beschluss des LG Köln vom 08.02.2022 (31 O 14/22)

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.