Preisanpassungsklauseln der Agger-Energie GmbH unwirksam I

Stand:
LG Köln vom 02.06.2010 (26 O 605/09)
Off

Das Landgericht Köln hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Agger-Energie GmbH zwei Preisanpassungsklauseln für unwirksam erklärt.

Das Gericht führt dazu aus, dass die beanstandeten Klauseln schon deswegen unwirksam sind, weil die Verpflichtung fehle, gefallene Gasbezugskosten nach gleichen Maßstäben wie gestiegenen Kosten zu berücksichtigen. Im Übrigen enthalte die Klausel keine verbindliche Konkretisierung hinsichtlich der Kriterien, nach denen eine Preisanpassung zulässig sein soll.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Bitte beachten Sie, dass das Urteil und der Artikel die Rechtslage zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung wiedergeben.

Landgericht Köln vom 02_06_2010 (26 O 605/09).pdf

Ratgeber-Tipps

Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.