Zum einen hat Insurance Hero durch die Firmierung den Eindruck erweckt, man könne Versicherungen direkt mit Insurance Hero abschließen, obwohl diese Versicherung nur vermittelt wurde. Zudem wurde im Rahmen des Versicherungsabschlusses versucht, die gesetzliche Beratungspflicht zu umgehen und den Verbraucher:innen nicht die Gelegenheit gegeben, um Beratung nachzusuchen. Nur der Beratungsverzicht war möglich.
Wir haben den Anbieter wegen beider Verstöße abgemahnt. Daraufhin hat die Insurance Hero wegen der Umgehung der Beratungspflicht eine (Teil-) Unterlassungserklärung abgegeben. Da sich der Anbieter geweigert hat, auch wegen der Irreführenden Geschäftsbezeichnung eine Unterlassungserklärung abzugeben, haben wir am Landgericht Hamburg Klage eingereicht.
Im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens hat dann der Anbieter ein Einsehen gehabt und nach der Hauptverhandlung, auf deutlichen Hinweis des Gerichtes hin, den Unterlassungsanspruch anerkannt. Im Gegenzug haben wir dem Anbieter eingeräumt, dass er drei Monate Zeit bekommt, die unrichtige Firmierung zu ändern. Daraufhin konnte das Landgericht Hamburg ein Anerkenntnisurteil erlassen.