Eier aus Käfighaltung müssen entsprechend gekennzeichnet werden

Stand:
LG Oldenburg vom 23.07.2009 (15 O 1972/09)
Off

Die Bezeichnung "Eier aus Kleingruppenhaltung" ist irreführend, wenn nicht zugleich deutlich sichtbar und leicht lesbar darauf hingewiesen wird, dass es sich um Eier aus Käfighaltung handelt. Dies hat das Landgericht Oldenburg im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Deutsche Frühstücksei GmbH & Co. KG entschieden.

Es sei für eine korrekte Kennzeichnung von Eiern aus Käfighaltung nicht ausreichend, den entsprechenden Hinweis so auf der Verpackung anzubringen, dass er blickfangmäßig von der Angabe "Eier aus Kleingruppenhaltung" verdrängt werde.

LG Oldenburg vom 23.07.2009 (15 O 1972/09).pdf

Ratgeber-Tipps

Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.