Airline muss E-Mail-Adresse auf der Webseite leicht auffindbar angeben

Stand:
LG Düsseldorf vom 17.08.2022 (12 O 219/22) – Beschluss
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Auf Antrag und zugunsten der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Düsseldorf gegen die Brussels Airlines SA/NV eine einstweilige Verfügung erlassen. Der Deutschen Lufthansa Tochter Brussels Airlines SA/NV wird damit untersagt, ihre Webseite gegenüber Verbrauchern in Deutschland ohne eine leicht auffindbare E-Mail-Adresse zu betreiben.

Fluggesellschaften sind verpflichtet auf ihrer Webseite eine E-Mail-Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Eine solche suchten Verbraucher:innen bei Brussels Airlines SA/NV vergeblich.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.