Airline muss E-Mail-Adresse auf der Webseite leicht auffindbar angeben

Stand:
LG Düsseldorf vom 17.08.2022 (12 O 219/22) – Beschluss
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Auf Antrag und zugunsten der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Düsseldorf gegen die Brussels Airlines SA/NV eine einstweilige Verfügung erlassen. Der Deutschen Lufthansa Tochter Brussels Airlines SA/NV wird damit untersagt, ihre Webseite gegenüber Verbrauchern in Deutschland ohne eine leicht auffindbare E-Mail-Adresse zu betreiben.

Fluggesellschaften sind verpflichtet auf ihrer Webseite eine E-Mail-Adresse für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Eine solche suchten Verbraucher:innen bei Brussels Airlines SA/NV vergeblich.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

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Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.