Reiseveranstalter darf keine Stornopauschale verlangen bei Reisewarnung

Stand:
Landgericht Köln, Urteil vom 17.02.2021, Az. 84 0 150/20

Reiseveranstalter darf keine Stornopauschale verlangen bei Verbreitung des Corona-Virus-Sars-CoV-2 im Urlaubsland und einer deshalb hierfür vom Auswärtigen Amt ausgesprochenen Reisewarnung.

Landgericht Köln, Urteil vom 17.02.2021, Az. 84 0 150/20, Urteil ist rechtskräftig

DER Touristik Deutschland GmbH darf aufgrund einer von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg e.V. angestrengten Unterlassungsklage gegenüber Verbraucher:innen keine Stornopauschale für eine gebuchte Pauschalreise geltend machen, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung im Bestimmungsland das Corona-Virus Sars-CoV-2 verbreitet war, auch, wenn das Auswärtige Amt bislang nur eine befristete Reisewarnung für einen  Zeitraum bis 11 Tage vor dem geplanten Reiseantritt ausgesprochen hatte. 

Off

Die Verbraucher hatten im Januar 2020 eine Pauschalreise nach Ägypten für Mitte Mai 2020 gebucht. Sie stornierten die Reise bereits am 26.03.2020 als noch keine Reisewarnung für den konkreten Reisezeitraum und für das Zielland ausgesprochen war, mit dem Hinweis auf die aktuell bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amts und der Einstufung als Internationales Risikogebiet. Der Reiseveranstalter bestätigte die Stornierung noch am 26.03.2020 und verlangte eine Stornierungspauschale in Höhe von 20 % des Reisepreises. Das Gericht folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale, dass die Forderung einer Stornokostenpauschale nicht beansprucht werden durfte, da die Verbraucherin nicht übereilt den Rücktritt erklärt hatte. Durch die Pandemie besteht für die Reisenden am Urlaubsort ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko. Dadurch wird eine Reise in einem derartigen Ausmaß negativ beeinträchtigt, dass in einem solchen Fall unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände nach § 651 h Abs. 3 S. 1 BGB vorliegen, so dass auch ohne die Indizwirkung einer Reisewarnung der Rücktritt ohne Zahlung einer Stornopauschale möglich ist.

Zum Volltext der Entscheidung:

Beschluss Landgericht Köln vom 17.2.2021 (Az. 84 0 150/20), rechtskräftig)

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?