Papierentsorger erkennt die Rechtswidrigkeit seiner AGB an

Stand:
LG Dortmund, Urteil vom 30.06.2023 (Az. 25 O 121 / 23)

Die Remondis SE hat in ihren AGB bezüglich der Leerung von Papiertonne privater Haushalte rechtswidrige Klauseln verwendet.
Off

Jeder Unternehmer hat sich bei der Aufstellung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Gesetz zu achten. Die Verbraucher:innen dürfen nicht unangemessen benachteiligt werden. So hat Remondis z. B. die Frist in der ein Schaden angezeigt werden muss zu stark verkürzt. Vertragsänderungen sollten nur schriftlich möglich sein und ein Haftung aus Schadensersatz auch ohne den Nachweis der Schuld den Verbraucher:innen auferlegt werden können, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Solche Klauseln, die Verbraucher:innen benachteiligen, dürfen nicht verwendet werden und sind unwirksam. Das heißt, der Unternehmer darf und kann sich nicht (mehr) darauf berufen.

Wir haben gegen die Remondis SE eine Abmahnung auf den Weg gebracht. Remondis hat sich uneinsichtig gezeigt und hat uns gegen über keine Unterlassungserklärung abgeben wollen. Daraufhin haben wir am Landgericht Dortmund Klage eingereicht. Erst dann hat sich die Firma eines Besseren besonnen und die Klage anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil erlassen werden konnte.

Wenn Sie das Gefühl haben, die AGB eines Händlers könnte Sie benachteiligen, können Sie uns gerne kontaktieren. Denn eine rechtswidrige Klausel ist unwirksam und hat keinen Einfluss auf den Vertrag.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Dortmund vom 30.6.2023 (Az. 25 O 121 / 23)

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.