Pauschale Bearbeitungsgebühr für Kostenvoranschlag unzulässig

Stand:
LG Dortmund vom 11.05.2010 (8 O 381/09)
Off

Eine pauschale geforderte Bearbeitungsgebühr für Kostenvoranschläge, ohne dem Kunden die Möglichkeit einzuräumen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, ist unzulässig. Das hat das Landgericht Dortmund in dem Verfahren der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Medion AG entschieden.

Das Gericht hielt die von der Beklagten im Kostenvoranschlagsformular verwendete Klausel "Wird die Reparatur gemäß Kostenvoranschlag nicht durchgeführt, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49,00 € inkl. Mehrwertsteuer, zahlbar per Nachnahme. Die Bearbeitungsgebühr fällt auch an, wenn der von ihnen beschriebene Fehler nicht gefunden werden kann, der Reparaturauftrag vor Durchführung von ihnen storniert wird oder das Gerät auf ihren Wunsch entsorgt wird." für unwirksam. Die Klausel verstößt nach Ansicht der Richter gegen § 309 Nr. 5b BGB.

Das Urteil ist rechtskräftig.

LG Dortmund vom 11.05.2010 (8 O 381/09).pdf

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.