Pauschalierte Schadensersatzansprüche eines Mobility-Sharing-Anbieters

Stand:
Landgericht München I, Urteil vom 14.12.2022, 12 O 6239/22

Nicht hinreichend bestimmte und pauschalisierte Ansprüche, ohne Möglichkeit der Schadensabwendung in AGB sind unwirksam.
Off

Die Verbraucherzentrale beanstandete die gegenüber Verbraucher:innen verwendete Allgemeinen Vermietungsbedingungen der Sixt GmbH & Co. Autovermietung GmbH, eines Fahrzeug-Sharing Anbieters. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen legte die Anbieterin sogenannte Service-Gebühren fest, beispielsweise für verspätete Rückgabe des Fahrzeuges oder Verlust des Ladekabels und Weitergabe von Zugangsdaten.  Den Verbraucher:innen wurde aber keine Möglichkeit eingeräumt, einen geringeren oder gar keinen Schaden nachzuweisen.

Weil die Sixt GmbH & Co. Autovermietung GmbH nach einer Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, haben wir am 27.05.2022 Klage beim Landgericht München I eingereicht. Der Anbieter erkannte die geltend gemachten Unterlassungsansprüche vor dem Landgericht München I an.
Ohne mündliche Verhandlung erging am 14.12.2022 unter dem Aktenzeichen 12 O 6239/22 ein Anerkenntnisurteil.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München vom 14.2.2022 (Az. 12 O 6239/22)

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.