Riester-Rente: Diese Nachteile hat die Förderung
Wer die Förderung in Anspruch nimmt, muss sich zwei gravierender Nachteile der Riester-Rente bewusst sein: Die Rente wird voll versteuert und die Wette auf ein langes Leben.
Steuerabzug in der Rentenbezugsphase
Ihre Riester-Rente unterliegt in voller Höhe der persönlichen Einkommenssteuer. Das bedeutet, dass Sie mit Abzügen in Höhe des Grenzsteuersatzes im Rentenalter rechnen müssen. Der persönliche Steuersatz ist heute unbekannt, er ist abhängig vom künftigen Einkommen. Bitte beachten Sie, dass Betriebsrenten sowie die die gesetzliche Rente ebenfalls überwiegend steuerpflichtig sind.
Auch wenn das Einkommen im Alter etwas niedriger sein dürfte als zuvor, ist bei Gutverdienenden doch mit einem erheblichen Steuerabzug zu rechnen. Schon bei einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro beträgt der Steuerabzug über 30 Prozent.
Wette auf ein langes Leben
Bei der Riester-Rente ist die Zahlung einer lebenslangen Rente vorgesehen. Niemand weiß, wie alt man einmal werden wird. Die privaten Lebensversicherer müssen vorsichtig kalkulieren und wollen natürlich auch noch Gewinne erzielen. Das bedeutet, dass sie eine Lebenserwartung unterstellen, die weit über der liegt, die das Statistische Bundesamt veröffentlicht.
Außerdem ist der unterstellte garantierte Ertragszinssatz, also der Höchstrechnungszins, sehr niedrig. Nur beim sogenannten Wohn-Riester können Sie der Verrentung entgehen, dafür müssen Sie aber andere Nachteile in Kauf nehmen.
All dies kann die Förderung nur im Einzelfall vollständig ausgleichen. Viel wichtiger als die Förderung ist, welche Rendite das angelegte Geld in den nächsten Jahrzehnten Jahr für Jahr abwirft und dass die Vorsorge bedarfsgerecht ist.
Anrechnung auf Grundsicherung?
Wer mit einer geringen Rente rechnet, sollte wissen, dass die Riester-Rente nicht voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Sie erhöht also das Einkommen. Für zusätzliche staatlich geförderte Altersvorsorge, etwa eine betriebliche Altersversorgung oder eben die Riester-Rente, wurde mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ein Freibetrag eingeführt.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, werden Renten bis 100 Euro zuzüglich 30 Prozent der darüber hinaus gehenden Beträge nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet. Der Gesamtbetrag ist begrenzt auf 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 für Alleinstehende (Stand 2024: 50 Prozent von 563 Euro = 281,50 Euro). Erst darüber hinausgehende Beträge werden voll angerechnet.
So prüfen Sie Kosten und Rendite eines Riester-Vertrags
Neben der Förderung sollten Sie bei einem Riester-Vertrag auch auf die Kosten achten. Die Förderung kann bei schlechten Verträgen leicht von Kosten und unterdurchschnittlichen Erträgen aufgefressen werden. Prüfen Sie das Angebot daher hinsichtlich
- der Kosten und Gebühren,
- der Höhe des garantierten Zinses,
- der zu erwartenden Erträge aufgrund der Anlagestrategie.
Die Kosten finden Sie im gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationsblatt. Sie können dies auf der Internetseite Ihres Anbieters abrufen. Die dort genannten Effektivkosten geben einen wichtigen Anhaltspunkt.
Effektivkosten von beispielsweise 1,5 Prozent pro Jahr reduzieren die jährliche Rendite des Vertrags um 1,5 Prozentpunkte. Bei Kapitalmarkterträgen von 4 Prozent würden also lediglich 2,5 Prozent im Vertrag ankommen. Wenn es für Sie in Frage kommt, Vermögen mit günstigen Aktien- oder Renten-ETFs aufzubauen, können Sie Renditen erwarten, die etwa 2 Prozent höher sind als bei Riester-Verträgen üblich. Das liegt an den geringen Kosten. Dieser Kostenunterschied kann bei langfristigen Verträgen für eine Verdoppelung der Rente sorgen.
Die Höhe des garantierten Zinses ist nur bei Rentenversicherungen relevant. Sie wird dort leider nicht ausgewiesen, kann aber anhand der jährlichen Standmitteilungen überschlägig berechnet werden. Wenn Sie dazu Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an die Berater:innen der Verbraucherzentralen.
Welche Erträge Sie erwarten können, ist nicht leicht herauszufinden.
- Bei Rentenversicherungen können Sie mit Erträgen rechnen, die in etwa denen verzinster Anlagen entsprechen.
- Bei Banksparplänen ergibt sich der Zins aus der vertraglichen Zinsvereinbarung. Meist orientiert dieser sich ebenfalls an einem Marktzins wie der Umlaufsrendite.
- Bei Bausparverträgen wird der Zins zu Vertragsbeginn festgelegt.
- Bei Fondssparplänen und fondsgebundenen Rentenversicherungen ist die Rendite ein Stück weit auch Glückssache: Sie hängt davon ab, zu welchem Anteil Ihre Beiträge in Aktienfonds angelegt werden können und zu welchem Anteil sie wegen der staatlich vorgegebenen Garantie in Rentenfonds angelegt werden müssen.
Bei Riester Fondssparplänen können Sie jedenfalls wegen der Garantie und der hohen Fondskosten nicht damit rechnen, die durchschnittlichen Renditen der Aktienmärkte zu erhalten. Die Renditen werden hier deutlich niedriger ausfallen als etwa mit Aktien ETFs.