Nebenkostenabrechnung: So können Sie bei hohen Nachzahlungen helfen

Die Energiekrise ist noch nicht vorbei. Bis die jetzt wieder niedrigeren Energiepreise flächendeckend bei den Verbraucher:innen ankommen, wird es dauern. Und Energiemarkt-Expert:innen erwarten, dass die Preise in der Tendenz steigen werden.
Bild einer Stromrechnung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mieter:innen erhalten in den kommenden Wochen nach und nach die Nebenkostenabrechnungen für das vergangene Jahr.
  • Im Dezember hat die Bundesregierung den Gasabschlag übernommen, was für etwas Entlastung gesorgt hat. Wie sich die Preise wirklich entwickelt haben, sehen Mieter:innen aber erst mit der Nebenkostenabrechnung. Mitunter kommen hohe Nachzahlungen auf sie zu.
  • Viele Versorger passen außerdem die Abschläge für Strom, Gas und Fernwärme an– in aller Regel nach oben. Manche übertreiben es dabei.
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Die Nebenkostenabrechnung kommt: Das können Sie Verbraucher:innen jetzt raten

Was Verbraucher:innen tun können, wenn die Nebenkostenabrechnung so hoch ist, dass Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengefasst.

  • Sofern sie können, sollten Verbraucher:innen schon jetzt etwas Geld für die Nebenkostenabrechnung zur Seite legen.
  • Raten Sie auch zu prüfen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld vorliegt.
  • Einen Anspruch auf Bürgergeld könnten Verbraucher:innen beispielsweise auch einmalig im Monat der Nebenkostenabrechnung haben –  und das auch dann, wenn sie sonst kein Bürgergeld beziehen. Der Wohngeldanspruch wurde zum neuen Jahr ausgeweitet. Wer davon profitiert, können Betroffene mit einem Wohngeldrechner prüfen.

Schritt für Schritt aus dem Minus: Stromsperren vermeiden

Was passiert, wenn Mieter:innen die Stromrechnung nicht zahlen können, aber auch keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Wohngeld haben – oder die Hilfen zu lange auf sich warten lassen?

  • Raten Sie Betroffenen, eine sogenannte Abwendungsvereinbarung mit Ihrem Versorger zu schließen, um zu vermeiden, dass dieser den Stromanschluss sperrt. Die Abwendungsvereinbarung ist eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung. Versorger sind verpflichtet, Verbraucher:innen so eine Vereinbarung anzubieten, bevor sie Strom oder Gas absperren.
  • Wichtig: Raten Sie dazu, die Vereinbarung genau zu prüfen – nicht immer ist diese zu Gunsten der Verbraucher:innen ausgestaltet.
  • Achtung: Auch, wenn Verbraucher:innen eine Abwendungsvereinbarung über ausstehende Beträge geschlossen haben, müssen sie die laufenden Abschläge weiter zahlen.

Was Sie Verbraucher:innen sonst noch raten können, damit diese Stromsperren vermeiden, Abrechnungen prüfen und sicher mit dem Versorger verhandeln können, lesen Sie auf unseren Themenseiten zur Energiekrise

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