Unterrichtsmaterial "Consumer Citizenship"

Stand:
Laden Sie hier die Unterrichtseinheit aus Baden-Württemberg für die Sekundarstufe I herunter, in der sich die Schülerinnen und Schüler mit Einflussmöglichkeiten auf ihre Konsumumwelt auseinandersetzen.
Bild mit Demonstranten in der Einkaufsmeile
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In dieser Unterrichtseinheit bekommen die Schülerinnen und Schüler anschaulich die Grundlagen der Consumer Citizenship vermittelt. Sie setzen sich mit den Möglichkeiten des politischen Konsums auseinander und reflektieren, wie sie politische Rahmenbedingungen für ihre Anliegen als Verbraucherinnen und Verbraucher verändern können.

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Lehrerhandreichung

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Schülerarbeitsblatt - Niveau G

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Schülerarbeitsblatt - Niveau M

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Schülerarbeitsblatt - Niveau E

 

Zusatzmaterial
Illustration: Consumer Citizenship Niveau G + M
Illustration: Consumer Citizenship Niveau E

Hintergrundwissen zu Consumer Citizenschip

Einordnung in den Bildungsplan 2016

Kategorie
3.2.1 Konsum

Inhaltliche Kompetenzen
(5) an ausgewählten Beispielen erläutern (G), analysie­ren (M) und erörtern (E), wie Konsumenten politische Rahmenbedingungen beeinflussen können (Consumer Citizenship)

Konkretisierende/r Begriff/e
Verbraucherrechte

Klassenstufe und Niveau
Klasse 10 – E/M/G

Hinweise zur Umsetzung

Zeitaufwand
2 Schulstunden

Vorkenntnisse
Die SuS wissen, wann sie Verbraucherinnen sind bzw. als Verbraucher handeln (vgl. das Unterrichtsmaterial Verbraucherrechte). Es ist von Vorteil, wenn die SuS gelernt haben, Ziele zu formulieren (SMART-­Regel).

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

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Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

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