Workshop "Die Verbraucherzentrale stellt sich vor."

Stand:
Bei diesem Workshop lernen die Schüler:innen der Sekundarstufe I die Verbraucherzentrale und ihre Tätigkeitsfelder kennen.
Frau am Schreibtisch berät online einen Verbraucher.

Der Workshop vermittelt den Schülerinnen und Schülern die vielfältige Tätigkeit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihren einzelnen Aufgabenbereichen entlang der Instrumente der Verbraucherpolitik.

Off

Inhalt

Darum geht's

Der Workshop bringt den Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Verbraucherzentrale anhand vieler verschiedener Beispiele näher.

Zielgruppe

Klasse 9-10, Niveaustufen G, M und E sowie Gymnasium

Dauer

90min

Voraussetzungen

Der Workshop enthält Phasen der eigenständigen Aufgabenbearbeitung mithilfe von Onlinerecherchen. Die Schülerinnen und Schüler benötigen für den Workshop einen Internetzugang und ein internetfähiges Endgerät.

Hinweise zur Umsetzung

Kosten

Der Workshop ist für Schulen kostenfrei, bei längerer Anreise entstehen ggf. Reisekosten für die Referentin.

Terminvereinbarung

Bitte senden Sie Ihre Terminanfrage an bildung@vz-bw.de unter Angabe der Schulart, Klassenstufe, Teilnehmendenzahl und gewünschten Veranstaltungsort.

Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.