Wenn Sie bestimmte Vorstellungen darüber haben, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit Ihr gesetzlicher Vertreter sein soll, können Sie dies in einer Betreuungsverfügung regeln. Sie ist eine Ergänzung oder Alternative zur Vorsorgevollmacht.
Fehlt es an einer Vorsorgevollmacht oder ist diese unwirksam, entscheidet das Amtsgericht, wer die gesetzliche Vertretung einer Person übernimmt, wenn diese nicht entscheidungsfähig ist. Nicht immer werden Familienangehörige eingesetzt, es können auch außenstehende Dritte benannt werden. Mit Ihrer Betreuungverfügung können Sie diese Entscheidung selbst treffen.
Wir besprechen die wichtigsten Themen rund um dieses Dokument.
Zielgruppe: Verbraucherinnen und Verbraucher jeden Alters
Format: Online-Vortrag
Dauer: etwa eine Stunde. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Kostenbeitrag: Für unsere Bildungsangebote nehmen wir in der Regel ein Entgelt. Bitte sprechen Sie uns an.