Buchtitel "Schwangerschaft und Geburt": Pressematerial

Schwangerschaft und Geburt - Gut informiert über Vorsorge, Rechte und Hilfen
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Titelbild des Ratgebers "Schwangerschaft und Geburt"

Wird unser Kind gesund sein? Diese Frage stellen sich werdende Eltern während der Schwangerschaft und erhalten eine Vielzahl von Angeboten zu ihrer Beantwortung. Immer mehr Frauen nehmen neben der üblichen Vorsorge individuelle Untersuchungen und eine umfassende Pränataldiagnostik in Anspruch. Doch garantieren mehr Kontrollen Sicherheit? Wie können Schwangere entscheiden, welche Tests sie wirklich wollen? Antworten und Entscheidungshilfen bietet der neue Ratgeber „Schwangerschaft und Geburt selbstbestimmt“ der Verbraucherzentrale NRW.

Das Buch will Ängste und Unsicherheiten abbauen. Dazu lassen die Autorinnen ihre Erfahrung aus der Arbeit als Hebammen ebenso einfließen wie wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie ermutigen werdende Eltern, eigene Entscheidungen zu treffen. Der Ratgeber zeigt, welche Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt auftreten können, welche Untersuchungen wirklich sinnvoll sind und worauf bei der Wahl von Arzt oder Ärztin, Hebamme und Geburtsort zu achten ist. Zudem gibt es Informationen zu finanziellen Hilfen, Kündigungs- und Mutterschutz sowie zum Sorgerecht.

Bestellmöglichkeiten:

Online-Shop: www.vz-ratgeber.de, Telefon: 0211/3809-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: 0211/3809-235, Post: Versandservice der Verbraucherzentralen, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf.

Der Ratgeber kostet 19,90 Euro und ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich. Der Versand nach Hause ist kostenlos.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.
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Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.