Energydrinks – Koffeinkick oder Zuckerschock

Stand:
Trendgetränke wie Energydrinks und Eistees haben sich auf dem Getränkemarkt etabliert. In diesem Workshop für die Sekundarstufe I setzen sich die Schüler:innen mit eben jenen Getränken auseinander und vergleichen sie mit einer Apfelsaftschorle.

Energydrinks, Sport- und Isogetränke sind im Trend und haben sich in den letzten Jahren auf dem Markt etabliert, denn sie versprechen mehr als ein herkömmlicher Durstlöscher: Sie sollen uns Flügel verleihen, uns morgens von Natur aus wachmachen oder Power beim Sport liefern. Doch was ist dran an den vielversprechenden Werbeaussagen?

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Darum geht’s

Die Schüler:innen nehmen verschiedene Trendgetränke genauer unter die Lupe. Sie schauen sich die Zutatenlisten an und bewerten die enthaltenen Zutaten danach, ob diese sinnvoll oder unnötig für ein Getränk sind. Vor allem Energydrinks enthalten unter anderem Koffein: Im Workshop ermitteln die Schüler:innen wie viel davon in den Getränken steckt. Sie erfahren, wie sich Koffein auf den Körper der Jugendlichen auswirken kann und setzen sich mit anderen kritischen Substanzen wie Taurin oder Glucuronolacton auseinander. Ebenso wird der Gehalt an Zucker ermittelt.

Die Schüler:innen lernen im Workshop Produktinformationen für sich zu nutzen, Werbeaussagen kritisch zu hinterfragen und werden motiviert, ihr eigenes Konsumverhalten zu reflektieren.

Zusätzliches Thema
Beim Öko-Check werden Umweltaspekte sowie Gebrauchseigenschaften der verschiedenen Getränkeverpackungen bewertet. Ist die PET-Flasche beispielsweise umweltfreundlicher als die (Weißblech)dose? Welche Getränkeverpackung benötigt am wenigsten Energie für die Herstellung?
 

Zielgruppe

Schüler:innen ab Klasse 7

Dauer

Der Workshop der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist für circa zwei Schulstunden (1 ½ Stunden) konzipiert und wird von Fachkräften der Verbraucherzentrale vor Ort oder abhängig von der Klassengröße in den Räumen der Verbraucherzentrale umgesetzt.

Für den Öko-Check wird eine weitere Schulstunde benötigt.

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Kosten

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung. Findet der Workshop in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 – 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.