Fake-Shops - Relevantes Verbraucherproblem in Deutschland

Stand:
In das Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen gehen regelmäßig Verbraucherbeschwerden zu Fake-Shops ein. Diese bieten Verbrauchern im Internet Kleidung, Schuhe, Brillen, Schmuck und Luxusprodukte an – jedoch nur zum Schein.
Off

Die bestellte Ware wird nicht geliefert. Da die Bezahlung gegen Vorkasse erfolgt, sehen sich Verbraucher sowohl um Ware als auch Geld geprellt.

Damit können Verbraucher zum einen Opfer von Fake-Shops werden. Zum anderen können ehemalige Domaininhaber, egal ob Vereine oder Privatpersonen, unbemerkt als vermeintliche Betreiber von Fake-Shops auftreten – mit drohenden rechtlichen Konsequenzen.

 

Fakeshop-Finder: Überprüfen Sie Shop-URLs kostenlos

Es wird immer schwieriger, Fakeshops von richtigen Shops zu unterscheiden. Mit dem Fakeshop-Finder bietet die Verbraucherzentrale Ihnen ein kostenloses Tool, um Shop URLs zu überprüfen.
Sie erhalten:

  • eine Einschätzung zum Online-Shop
  • eine Auflistung von technischen Merkmale, die auf Fakeshops hinweisen könnten
  • Auskunft über bereits vorhandene Bewertungen in bekannten Portalen.

 

 

Der Schaden ist groß: Hohe Zahl betroffener Internetkäufer

Wie eine repräsentative Umfrage unter den Internet-Nutzern in Deutschland im Juni 2018 ergab, muss bei über 4 Millionen Deutschen von einem Betrug durch Fake-Shops ausgegangen werden. Verbraucher, die sowohl um Ware als auch Geld geprellt wurden, beschrieben jeweils mindestens noch ein weiteres Indiz, welches auf einen Fake-Shop hinweist. Hierbei handelte es sich wahlweise darum, dass keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme bestand, der Online-Shop kurze Zeit später nicht mehr im Internet war, eine Zahlung nur mit Vorkasse möglich war bzw. die Artikel zu einem deutlich reduzierten Preis angeboten wurden.

Die Spitze des Eisbergs: Über eine Million Fake-Shops über abgemeldete Domains erreichbar

Mit Hilfe einer automatisierten Suchanfrage bei Google konnte eine hohe Zahl von URLs mit Fake-Shops identifiziert werden. Da es sich bei den für die Fake-Shops verwendeten URLs häufig um abgemeldete Domains von Privatpersonen, Parteien und Vereinen handelt – vorrangig registriert auf einer „.de“-Domain – verschärft sich das Problem der mangelnden Erreichbarkeit der Fake-Shop-Betreiber für Verbraucher, um etwaige Rechtsansprüche durchzusetzen zu können.

Betroffene haben es schwer: Gekündigte Domains als Fake-Shops genutzt

Der Fall des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) zeigt exemplarisch, wie schwer es für Betroffene in Deutschland derzeit ist, eine von ihnen abgemeldete Domain, auf der ein Fake-Shop betrieben wird, vom aktuellen Domaininhaber löschen zu lassen. So musste auch der ADFC feststellen, dass unter seiner früheren bereits gekündigten Domain plötzlich Waren der Marken Adidas und Oakwood angeboten wurden und die neuen Domaininhaber nicht greifbar waren. Die Löschung wäre mittels Rechtsstreit zwar möglich, würde jedoch aufgrund der falschen Adressangaben des derzeitigen Domaininhabers bei der Zustellung der Klage scheitern. Von ihrer eigenen Möglichkeit der Kündigung macht die zuständige DENIC im vorliegenden Fall keinen Gebrauch. Im Ergebnis sind die Fake-Shops nach wie vor unter den Domains aktiv.

Vorgehen der DENIC gefährdet Verbraucher

Das praxisrelevante Beispiel mit dem ADFC zeigt ein deutliches Defizit bei der Domainverwaltung in Deutschland: Mangels Identitätsprüfung und erschwerter Löschung seitens der DENIC ist Betroffenen eine Rechtsverfolgung sowie -durchsetzung nahezu unmöglich. Dieses hat zur Folge, dass unter den aktuellen Bedingungen der Registrierung und Löschung von Domains in Deutschland jeder Verbraucher sowohl als Käufer als auch als ehemaliger privater Domainbetreiber geschädigt werden kann. Die Chancen, sich zur Wehr zu setzen, sind dabei gering.

Dänemark macht es vor: Identitätsprüfung verhindert Missbrauch

Die Praxis in anderen europäischen Ländern zeigt, dass durch bestimmte Prozesse der Anteil betrügerischer Online-Shops deutlich eingeschränkt werden kann. Ein Vergleich sechs ausgewählter Domain-Registrierungsprozesse in Europa zeigt: Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Verhinderung von Missbrauch bei der Registrierung von Domains. Die Registry in Dänemark macht es durch eine rechtlich verpflichtete Identitätsprüfung am schwersten, eine Domain für einen Fake-Shop zu registrieren. Lag im November 2017 der Anteil von betrügerischen Web-Shops an allen dänischen Webseiten noch bei 6,7 Prozent, so sank er nach Einführung der verschärften Identitätsprüfungen auf 1 Prozent. Die DENIC führt hingegen keinerlei Identitätsprüfung durch.

 

Darstellung der Webseite des Fakeshop-Finders auf einem Computer-Screen

Fakeshop-Finder: Prüfen Sie, ob ein Online-Shop seriös ist

Mit dem Fakeshop-Finder können Sie einen kostenlosen URL-Check durchführen, um vor der Bestellung zu erfahren, ob ein unbekannter Online-Shop vielleicht ein Fakeshop sein könnte. Außerdem können Sie herausfinden, wie der Shop von anderen Verbraucher:innen bewertet wird.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.