Haben Sie keine Internetversorgung an Ihrem Wohnort?

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Haben Sie keine Internetversorgung an Ihrem Wohnort?
Verbraucher:innen haben einen Anspruch gegen den Staat auf eine Mindestversorgung mit Internet. Haben Sie Ihren Anspruch bei der Bundesnetzagentur eingefordert? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen!

Dieser Aufruf ist beendet

Vielen Dank für die Beteiligung an unserem Aufruf.

Worum ging es?
Worum geht's?

Seit Juni 2022 haben Verbraucher:innen einen Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Internet. Der Anspruch besteht nicht direkt gegenüber den Telekommunikationsanbietern, sondern gegenüber dem Staat. Verbraucher:innen müssen deshalb ein Verfahren bei der Bundesnetzagentur anstoßen. Die Bundesnetzagentur verpflichtet bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Unternehmen zur Erbringung der Leistung am Anschluss der Verbraucher:innen.

Bislang gab es aber nur einen Fall, in dem ein Internetanbieter von der Bundesnetzagentur zur Versorgung verpflichtet wurde, obwohl bis Oktober 2023 über 4.000 Eingaben von Verbraucher:innen bei der Behörde erfolgten.

Der Anspruch besteht auf eine Internetversorgung mit mindestens 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload, das ist sehr wenig. Es handelt sich hierbei um einen Mindeststandard.

Verbraucher:innen meldeten uns ihre Fälle
Melden Sie uns Ihren Fall!

Der vzbv wollte mehr über Fälle erfahren, in denen sich Verbraucher:innen an die Bundesnetzagentur gewandt haben, weil sie an ihrem Wohnsitz kein Internet haben:

  • Wie lange dauert so ein Prozess für Verbraucher:innen?
  • Welchen Hürden begegnen sie unter Umständen?
  • Sind Verbraucher:innen nach Abschluss des Verfahrens tatsächlich mit Internet versorgt?

Sie konnten uns unterstützen, wenn Sie online bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Mindest-Internetversorgung ("Versorgung mit Telekommunikationsdiensten") abgeschickt hatten. 

Haben Sie andere Probleme mit Ihrer Internetverbindung? Schauen Sie sich unsere Texte zu den Themen an:

Marktbeobachtung

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Mit der Marktbeobachtung nehmen die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) den Markt unter die Lupe.
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