Dieser Aufruf ist beendet
Vielen Dank für die Beteiligung an unserem Aufruf.
Verbraucherzentrale
Vielen Dank für die Beteiligung an unserem Aufruf.
Seit Juni 2022 haben Verbraucher:innen einen Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Internet. Der Anspruch besteht nicht direkt gegenüber den Telekommunikationsanbietern, sondern gegenüber dem Staat. Verbraucher:innen müssen deshalb ein Verfahren bei der Bundesnetzagentur anstoßen. Die Bundesnetzagentur verpflichtet bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Unternehmen zur Erbringung der Leistung am Anschluss der Verbraucher:innen.
Bislang gab es aber nur einen Fall, in dem ein Internetanbieter von der Bundesnetzagentur zur Versorgung verpflichtet wurde, obwohl bis Oktober 2023 über 4.000 Eingaben von Verbraucher:innen bei der Behörde erfolgten.
Der Anspruch besteht auf eine Internetversorgung mit mindestens 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload, das ist sehr wenig. Es handelt sich hierbei um einen Mindeststandard.
Der vzbv wollte mehr über Fälle erfahren, in denen sich Verbraucher:innen an die Bundesnetzagentur gewandt haben, weil sie an ihrem Wohnsitz kein Internet haben:
Sie konnten uns unterstützen, wenn Sie online bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Mindest-Internetversorgung ("Versorgung mit Telekommunikationsdiensten") abgeschickt hatten.
Haben Sie andere Probleme mit Ihrer Internetverbindung? Schauen Sie sich unsere Texte zu den Themen an:
Mit der Marktbeobachtung nehmen die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (vzbv) den Markt unter die Lupe.
Wir analysieren Fälle, die Verbraucher uns melden und erkennen so früh strukturelle Probleme.
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