Leistungsverhalten von Restschuldversicherern

Stand:
Marktwächter führen Umfrage bei Anbietern durch
Off

Verbraucherschützer kritisieren die Restschuldversicherung (RSV) und deren Vertriebspraxis schon seit Jahrzehnten. Im Kern der Kritik stehen die hohen Versicherungsprämien, deren Vorleistung durch die Kreditnehmer sowie die Erstattungspraxis für nichtverbrauchte Prämien. Fraglich ist zudem, wie vielen Versicherten überhaupt Leistung gewährt wird.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat 2017 eine Marktuntersuchung veröffentlicht, in welcher die Banken und Versicherer unter anderem nach der rechtlichen Ausgestaltung der Versicherungsverhältnisse, dem Anteil der vergebenen Kredite mit RSV sowie den Kostenanteilen in der Prämie befragt wurden. Bei der Frage nach den Provisionshöchstsätzen gaben zwölf Banken an, weniger als 50 Prozent an der Versicherungsprämie zu verdienen, zwölf 50 Prozent und sieben mehr als 50 Prozent.

Die Frage nach den Kosten ist von der Marktuntersuchung der BaFin demnach mit einem alarmierenden Ergebnis geklärt worden. Offen bleibt jedoch, wie häufig Versicherungsleistung beantragt und gewährt wird.

Dieser Fragestellung widmen sich die Marktwächter in der vorliegenden Untersuchung. Dabei zielt die Befragung der Versicherungen auf die Beantwortung von drei Kernfragen ab:

  1. Wie hoch ist das Verhältnis von vorzeitigen Abgängen zur Größe des Versicherungskollektivs (Stornoquote)?
  2. Wie hoch ist das Verhältnis zwischen gestellten und bewilligten Anträgen (Antragsleistungsquote)?
  3. Wie hoch ist das Verhältnis zwischen Leistungsbezügen und Versicherungsverhältnissen (Kollektivleistungsquote)?

Update: Die BaFin hat im September 2020 eine weitere Marktuntersuchung zum Thema Restschuldversicherung vorgelegt. Ihr zufolge hat sich an den exorbitant hohen Provisionen praktisch nichts geändert. Was das Leistungsverhalten angeht (Thema der Marktwächter-Untersuchung), lagen in den vergangenen Jahren die Ablehnungsquoten etwa beim Risiko Arbeitslosigkeit je nach Anbieter zwischen 20 Prozent und 66 Prozent. Näheres dazu auf der Seite der BaFin.

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.