Gesundheitswerbung für Erdungsauflage ("Grounding") unzulässig

Stand:
LG Kempten (Allgäu) vom 20.04.2023 (1 HK O 149/22)
Off

Die Verbraucherzentrale NRW ist beim Landgericht Kempten (Allgäu) erfolgreich gegen die Werbeaussagen der Samina Deutschland GmbH vorgegangen, die für ihre Lokosana® Erdungsauflage ohne ausreichenden wissenschaftlichen Nachweis mit gesundheitsfördernden Eigenschaften geworben hat.

Gegenstand des Klageverfahrens waren unzulässige Werbeaussagen der Samina Deutschland GmbH für die Lokosana® Erdungsauflage. Der Anbieter hatte die Erdungsauflage u.a. bei YouTube damit beworben, dass sie

  •  „den Cortisolspiegel verringert“,
  •  „die Durchblutung in den kleinen Kapillaren fördert“ und
  • „in jedem Fall entzündungshemmend wirkt“.

Der Anbieter stützte die Behauptung auf mehrere Studien zur Erdung, auch Grownding genannt, die nach Auffassung des Gerichts aber nicht gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprachen. Eine Werbung, die – wie vorliegend - auf Studien gestützt ist, die die Werbeaussage nicht tragen, ist irreführend und daher zu unterlassen.

Dem Antrag des Anbieters, ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen, um die Wirksamkeit zu belegen, ist das Gericht im Übrigen nicht gefolgt, da bereits zum Zeitpunkt der Werbung die entsprechenden wissenschaftlichen Erkenntnisse hätten vorliegen müssen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.