Rücknahme deformierter Pfand-Getränkedosen darf nicht verweigert werden

Stand:
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2023, 2 U 32/22

Die LIDL Vertriebs GmbH & Co KG darf die Rücknahme deformierter Getränke-Pfanddosen nicht verweigern.
Off

Ein Verbraucher wollte deutlich deformierte Pfanddosen zurückgeben. Dies wurde ihm vom Mitarbeiter verweigert mit der Begründung, die Dosen wären entweder mutwillig beschädigt oder aus einem Pfandautomaten entwendet, also doppelt zurückgegeben worden. Der Lebensmitteldiscounter vertrat die Auffassung, es müssten nur Verpackungen zurückgenommen werden, die u.a. die gleiche Form aufwiesen, wie die in Verkehr gebrachten Verpackungen. Das Oberlandesgericht ist der Verbraucherzentrale gefolgt. Die Pfandauszahlungspflicht ist eine verbraucherschützende Marktverhaltensregelung. Der abfallbezogene Sinn von § 31 Verpackungsgesetz würde konterkariert, wenn nur Verpackungen in der Originalform zurückgenommen werden würden. Ein Interesse an einer pfleglichen Behandlung einer Einweg-Dose besteht nicht, wenn die Dose nach Rücknahme so wieso zerstört werde. Ein Verdacht, die Dosen seien vielleicht aus dem Pfandautomaten entwendet und würden damit doppelt zurückgegeben, lässt die Rückzahlungspflicht unberührt.

Nach erfolgloser Abmahnung hat die Verbraucherzentrale Klage gegen den Discounter eingereicht. Bereits das erstinstanzliche Gericht hatte im Sinne der Verbraucherzentrale entscheiden. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht ebenfalls im Sinne der Verbraucher entschieden.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Oberlandesgericht Stuttgart vom 15.6.2023 (Az. 2 U 32/22)

Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.