Irreführende Widerrufsbelehrung

Stand:
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

In der mündlichen Widerrufsbelehrung im Rahmen eines Verkaufstelefonats hat die Mönchshofer AG die Wirksamkeit des Widerrufs von der frankierten Rücksendung der Ware abhängig gemacht.
Off

Hört man sich Widerrufsbelehrung des Anbieters an, so kann man den Eindruck gewinnen, dass der Widerruf womöglich nur wirksam sein soll, wenn man Widerruf einlegt und die Ware ausreichend frankiert an den Anbieter zurückgeschickt wird. Das ist aber gesetzlich so nicht vorgesehen. Der Widerruf wird allein durch die fristgemäße Widerrufserklärung, die keiner Form bedarf, wirksam. Zwar kann der Anbieter im Rahmen des Widerrufsverfahren die Übernahme der Rücksendekosten durch die Verbraucher:innen verlangen, muss das aber bereits in der Widerrufsbelehrung seinen Kund:innen mitteilen.

Wir haben die Mönchshofer AG abgemahnt und aufgefordert uns eine Unterlassungserklärung abzugeben. Da die Firma sich geweigert hat, haben wir am Landgericht Oldenburg Klage erhoben.  Kurz vor der Hauptverhandlung hat die Mönchshofer AG ein Anerkenntnis abgegeben und das Landgericht hat dementsprechend ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Weitere Informationen rund um die Mönchshofer AG und Tipps für Betroffene finden Sie hier: Telefonabzocke durch Bonafair und Mönchshofer

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Oldenburg vom  11.09.2023 (Az. 15 O 1040/23)

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.