Unzulässige Klauseln in Heizungsbau-Verträgen

Stand:
Die Thermondo GmbH hat in den allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Verträge über die Errichtung und den Betrieb einer Heizungsanlage und/oder einer Solarthermie-Anlage sowie eines Wasserspeichers rechtswidrige Klauseln verwendet.
Off

Inhaltlich umfassten die angegriffenen Klauseln unter anderem eine Berechtigung für die Thermondo GmbH, ein außerordentliches Kündigungsrecht auszuüben, sofern der Kunde bereits mit dem Ausbau der alten Heizungsanlage begonnen hat.

Weiter beanstandet wurden:

  • Eine Klausel, nach welcher die Thermondo GmbH eine geschuldet Nacherfüllung von der Zahlung des fälligen Entgeltes abhängig machen konnte.
  • Eine Klausel, nach welcher sich die monatliche Vollservice-Rate zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer versteht
  • Eine Klausel, nach welcher sich der Kunde verpflichtet, seinen Wärmebedarf ganzjährig ausschließlich von der Beklagten zu beziehen

 

Die Verbraucherzentrale hat gegenüber Thermondo aufgrund der Verwendung der unzulässigen Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Abmahnung ausgesprochen. Die Verwendung der rechtswidrigen Klauseln gegenüber Verbrauchern oder das Berufen auf diese unzulässigen Klauseln wurde beanstandet. Da eine außergerichtliche Lösung nicht möglich war, hat die Verbraucherzentrale Unterlassungsklage beim zuständigen Landgericht Berlin II erhoben. Die Beklagte hat nach Erhebung der Klage den Klaganspruch anerkannt, so dass das Landgericht ohne mündliche Verhandlung Anerkenntnisurteil erlassen hat.


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Berlin II von 17.01.2024, Az. 15 O 483/23

Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.