Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Stand:
Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.
Off

Das Gericht hat in seiner Entscheidung (nicht rechtskräftig) ausgeführt, dass die Klausel, die von der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen einer Kontrolle nicht standhält. Nach Auslegung der beanstandeten Klausel soll mit dem Jahresentgelt in Höhe von jährlich 18 Euro der bei der Bausparkasse anfallende Aufwand auch für die mit der bauspartechnischen Veraltung, Kollektivsteuerung und Führung einer Zuteilungsmasse umschriebene Verwaltungstätigkeit abgegolten werden. Das sind jedoch alles Verwaltungstätigkeiten der Bausparkasse, zu denen diese von Gesetzes wegen verpflichtet ist. Es handelt sich hier gerade um keine zusätzliche Sonderleistung, die von Bausparer:innen zu bezahlen ist.

Wir haben die Bausparkasse abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Da eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden ist haben wir Klage beim Landgericht Heilbronn eingereicht. Dieses hat nun mit seinem Urteil in erster Instanz unserer Klage umfänglich stattgegeben.

Nach dem Urteil darf die Bausparkasse sich zum Nachteil der Verbraucher nicht mehr auf die beanstandete Klausel berufen.

 


Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Heilbronn vom 25. April 2024, Az.  Rt 6 O 179/23, nicht rechtskräftig

Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.