Restschuld- oder Kreditratenversicherungen sind in Deutschland weit verbreitet. Diese springen dann ein, wenn man im Falle des Todes, bei Arbeitsunfähigkeit und/oder Arbeitslosigkeit die Raten für einen laufenden Kredit nicht mehr bezahlen kann. Sie werden von den Verbraucherzentralen aber regelmäßig kritisiert, weil sie zu oft nicht sinnvoll für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind und mit sehr hohen Provisionen und Kosten behaftet sind. Ausweislich einer Marktwächterumfrage unter Anbietern aus dem Jahr 2018 zeichnen sie sich auch durch eine sehr geringe Kollektivleistungsquote aus. Das heißt, wer eine solche Versicherung hat, nimmt diese nur sehr selten in Anspruch. Beim Versicherungsgrund Arbeitslosigkeit erlebten zum Beispiel nur zwischen 0,1 und 0,7 Prozent der Verträge in einem Jahr einen Leistungsfall.
In der Coronakrise ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder deutlich angestiegen. Und sie wird dies voraussichtlich auch die nächsten Monate noch tun. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband wollen deshalb überprüfen, wie die Restschuldversicherer aktuell mit Leistungsfällen bei der Absicherung Arbeitslosigkeit umgehen. Wir wollen wissen, ob die Versicherer Leistungen verweigern oder verschleppen. Wenn ja, warum? Verweisen sie etwa auch zunächst auf die gesetzliche Möglichkeit der Kreditstundung?