Absolut nicht zu empfehlende Fische und Meerestiere aus Wildfang

Stand:
Ganz gleich woher: Die Bestände einiger Meerestiere sind so stark gefährdet, dass es keine nachhaltigen Quellen für den Handel gibt und die Arten vom Aussterben bedroht sind. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Fischerboote beim Fangen von Tintenfisch auf offener See
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Aal; Flussaal, Europäischer

Aal, Europäischer; Flussaal

Blauflossenthun, Atlantischer

Blauflossenthun, Atlantischer

Blauflossenthun, Nordpazifischer

Blauflossenthun, Nordpazifischer

Blauflossenthun, Südlicher

Blauflossenthun, Südlicher

Granatbarsch, Kaiserbarsch

Rotbarsch

Haie und Rochen außer Dornhai (Schillerlocke)

Hai

Lachs, Atlantischer

Lachs, Atlantischer

Makrele

Makrele

Miesmuschel

Miesmuschel

Rotbarsch

Sebastes fasciatus und S. mentella

Rotbarsch

Stör

Stör

Tintenfisch, Kalmar und Pfeilkalmar

Tintenfisch
Kabeljaufilet auf einem Teller angerichtet

Butter bei die Fische: So geht nachhaltiger Fischeinkauf

Wer beim Einkauf Fisch aus ökologisch nachhaltiger Fischerei bevorzugt, übernimmt Verantwortung für das Ökosystem Meer und trägt dazu bei, dass die Nahrungsquelle Fisch niemals versiegt. Nicht nur die Kenntnis der wichtigsten Fischsiegel und -label ist dafür unabdingbar.

Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Berlin und Hamburg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.