Eismeergarnele - Pandalus platyceros

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Pandalus platyceros
Eismeergarnele
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Zu empfehlen

  • FAO 67 Nordostpazifik 
    Teilfanggebiet: Kanada
    Fangmethode: Fallen

Bedingt zu empfehlen

  • FAO 27 Nordostatlantik
    Teilfanggebiet: Nordsee (4), Irische See, Keltische See und südwestlich Irlands (7.a Süd, 7.g – k), westlich Schottlands und Irlands (6.a, 7.b – c), zentrale und östliche Ostsee (3.d.25 – 29 und 3.d.32)
Kabeljaufilet auf einem Teller angerichtet

Butter bei die Fische: So geht nachhaltiger Fischeinkauf

Wer beim Einkauf Fisch aus ökologisch nachhaltiger Fischerei bevorzugt, übernimmt Verantwortung für das Ökosystem Meer und trägt dazu bei, dass die Nahrungsquelle Fisch niemals versiegt. Nicht nur die Kenntnis der wichtigsten Fischsiegel und -label ist dafür unabdingbar.

Dieser Inhalt wurde von den Verbraucherzentralen Berlin und Hamburg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.