Verbraucherschutz für Jugendliche: Workshop-Präsentationen

Stand:
Die interaktiven Verbraucherchecker-Workshops des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) behandeln verschiedene Themen des Verbraucherschutzes, unter anderem In-Game-Käufe oder Finanz-Tipps auf Social Media. Wie die Workshops umgesetzt werden können, zeigen die einzelnen Präsentationen.
Abgezockt beim Zocken: In-Game-Käufe und Lootboxen. Eine junge Frau filmt sich dabei, wie sie an einem Computer sitzt wie sie eine Lootbox öffnet.

Die Workshop-Präsentationen stellen Schritt-für-Schritt-Anleitungen durch das Bildungsprogramm der Verbraucherchecker des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) dar. Die Workshops eignen sich für Jugendliche von circa 15 bis 24 Jahren. Erforderlich sind Vorkenntnisse in der Recherche. Die in den Präsentationen vorgeschlagenen Methoden können nach Bedarf getauscht oder umgestaltet werden. Die einzelnen Workshops sind auf etwa 90 Minuten angelegt. Sie können gekoppelt werden, es sind jedoch auch thematische Schwerpunkte möglich. Die Präsentationen unterstützen bei der Vorbereitung und der eigentlichen Umsetzung.

Das Bildungsprogramm bietet folgende Inhalte:

  • Lebensmittelsiegel im Check
  • Energie! Ressourcen bewusst nutzen
  • Cookies aus der Trickkiste
  • Online-Shopping ohne Fake
  • In-Game-Käufe und Lootboxen
  • Finanz-Tipps auf Social Media
     

Die Präsentationen können Sie hier kostenfrei herunterladen, sowohl im PDF-Format als auch als Power Point.

Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie eine E-Mail an verbraucherchecker@vzbv.de

Off
Angebot

Die Präsentationen zu den einzelnen Workshops können in dieser Form genutzt oder nach Bedarf angepasst werden. Enthalten sind immer ein Warm-Up, Fakten zu dem jeweiligen Schwerpunktthema, eine Methode zur Erarbeitung und eine Feedbackmethode. In den Notizbereichen finden sich zusätzlich Sprechtexte und Hinweise.

 

Lernziele

Die Teilnehmer:innen...

  • reflektieren ihre eigene Rolle als Verbraucher:innen,

  • machen sich vertraut mit wichtigen Anlauf- und Beratungsstellen im Bereich Verbraucherschutz,

  • setzen sich mit verschiedenen Fragen des Verbraucherschutzes auseinander,

  • entwickeln eigene Verbraucherschutzformate und setzen sie um.

 

Hinweise zur Umsetzung

Bei den Präsentationen handelt es sich um konkrete Umsetzungsvorschläge der Workshops für Lehrkräfte.

Die Präsentationen sind unter einer offenen Lizenz als Open Educational Resources (OER) veröffentlicht. Das bedeutet, das Material kann von Ihnen für Ihre Zwecke genutzt, überarbeitet und an Kolleg:innen weitergegeben werden. Die Inhalte stehen, sofern nicht anders angegeben, unter der Lizenz CC BY-SA 4.0. Als Quelle muss dabei der Verbraucherzentrale Bundesverband angegeben und die Creative-Common-Lizenz CC BY-SA 4.0 verwendet werden. Davon ausgeschlossen ist das Förderlogo der Verbraucherchecker, das Logo des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Den Lizenztext finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0.

 

Fächerbezug/Kompetenzdimension

Die Workshops, um die es in den Präsentationen geht, enthalten Bezüge zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und globalem Lernen. Medien- und Methodenkompetenz werden gefördert.

 

Weitere Hinweise/Material

Die Präsentationen sind beim Lehrmaterial der Verbraucherchecker hinterlegt.

Mehr zu den Verbraucherchecker-Workshops können Sie hier nachlesen.

Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

 

Förderhinweis BMUV

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.