Partnervermittlung - Kündigungsausschluss, Bestellung zu Vertragsverhandlungen

Stand:
LG Düsseldorf vom 17.02.2010 (12 O 578/08)
Off

Bei Partnervermittlungsverträgen als Dienste höherer Art kann die jederzeitige Kündbarkeit nicht durch eine vorformulierte Erklärung des Anbieters ausgeschlossen werden. Ferner ist es nach § 309 Nr. 12 BGB unzulässig, dem Verbraucher die Beweislast für das Vorliegen eines Haustürgeschäfts mittels einer weiteren vorformulierten Erklärung zuzuschieben. Das hat das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Die individuelle Partnervermittlung GmbH (DIP) entschieden.

Das Landgericht hat sich dabei insbesondere intensiv mit der Frage auseinander gesetzt, wann eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestellt wird bzw. wann von einem Aushandeln zwischen den Parteien ausgegangen werden kann. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof muss der Kunde die reale Möglichkeit haben, den Inhalt der Vertragsbedingungen zu beeinflussen. Dies sah das Gericht hier jedoch nicht als gegeben an, da der Kunde nur die Möglichkeit gehabt hätte, den Vertrag mit oder ohne die Zusatzvereinbarung abzuschließen, was wiederum Auswirkungen auf die Bedingungen des Vertrages gehabt hätte.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Landgericht Düsseldorf vom 17_02_2010 (12 O 578/08).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.