Buchtitel "Ab jetzt finanziell unabhängig": Pressematerial

Stand:
Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig“
Nachhaltiger Finanzplaner für Frauen
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Titelbild des Ratgebers Ab jetzt finanziell unabhängig

Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Sie arbeiten häufiger Teilzeit, sodass sie schon deshalb weniger verdienen als ihre Kollegen. Dafür haben sie bei Care-Arbeit die Nase vorn: Ob Kinder oder pflegebedürftige Angehörige – die Stelle für die Betreuung der Familienmitglieder ist meist weiblich besetzt. Spätestens beim Blick auf die Renteninformation wird klar: Die gängige Biografie von Frauen endet vielfach in Altersarmut. Dass das kein unabänderliches Schicksal sein muss, zeigt der neue Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein nachhaltiger Finanzplaner für Frauen“ der Verbraucherzentrale. Vom Kassensturz über die Stellschrauben für eine auskömmliche Altersvorsorge bis hin zu passenden Finanzprodukten gibt er Bausteine an die Hand, um Frauenfinanzen nachhaltig zu planen.

Vier Frauen fragen im Buch nach Entscheidungshilfen für typische Lebenssituationen: beim Berufsstart, in der Phase der Familiengründung, bei einer Trennung sowie kurz vor dem Rentenalter. Sollten Berufsanfängerinnen schon über Altersvorsorge nachdenken? Welche Risiken müssen junge Familien absichern? Wie kriegt man einen fairen finanziellen Ausgleich hin, wenn Frauen wegen der Kinderbetreuung beruflich kürzer treten und bei Rentenbeiträgen hinterherhinken? Sind „grüne“ Geldanlagen auch mit kleinen Beträgen möglich? Der Ratgeber stellt die Basics des Finanzwissens verständlich vor und zeigt, wie eine individuell passende Strategie aussehen kann. Der Bogen reicht vom Anlagehorizont bis zum Zinseszinseffekt. Beschrieben wird aber auch, wie der Kauf einer Immobilie finanziell bindet oder wie Pflegebedürftigkeit die Ersparnisse oder auch ein Erbe aufzehren kann. Nicht zuletzt werden Wege aufgezeigt, um Rentenlücken zu schließen und so das Ziel „Finanzielle Unabhängigkeit“ auch im Alter nicht zu verfehlen.

Der Ratgeber „Ab jetzt finanziell unabhängig: Ein Finanzplaner für Frauen“ hat 208 Seiten und kostet 20,- Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis für Redaktionen: Rezensionsexemplare als E-Book (pdf) unter E-Mail: publikationen@verbraucherzentrale.nrw oder Tel.: 0211 / 91 380-1363

Pressetext und Cover:

www.verbraucherzentrale.de/buecher-und-ebooks/frauenfinanzplaner

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.