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Beworben werden die Stellen beispielsweise mit "Support für Handelssysteme", "Wertverwalter", "Crypto-Assistent", "Finanzagent", "Treuhandservice" oder "Treuhandassistent:in". Diese Jobs können Sie in der Regel ohne Vorerfahrungen oder besondere Qualifikationen aus dem Homeoffice ausüben. Die vermeintlichen Arbeitgeber versprechen häufig eine gute Provision plus einen festen Betrag in Euro pro Finanztransaktion. Ihr Job als Mitarbeiter:in beinhaltet meist Folgendes: Sie erhalten über den vermeintlichen Arbeitgeber Geld von Kund:innen. Dieses Geld landet zunächst auf Ihrem privaten Konto. Dafür müssen Sie Ihre Kontodaten dem vermeintlichen Arbeitgeber gegenüber offenlegen. Mit diesem Geld sollen Sie dann Handelsaufträge ausführen. Das "Bewerbungsverfahren" findet ohne Vorstellungsgespräch statt. Häufig müssen nur persönliche Daten angegeben und eventuell ein paar Fragen beantworten werden – und schon wird ein Arbeitsvertrag ausgestellt. Danach sollen teils direkt die Stammdaten für eine Gehaltsauszahlung übermittelt werden. Die "Einarbeitung" erfolgt bisweilen über WhatsApp. Es sind Fälle bekannt, in denen Verbraucher:innen angeworben wurden, um im Auftrag eines Unternehmens gegen Entgelt über ihr eigenes inländisches Bankkonto Geldbeträge Dritter anzunehmen und weiterzuleiten. Die Weiterleitung erfolgte in der Regel per Bargeldversand an eine im Ausland befindliche Person. Zur Begründung dieser Abwicklungsmethode verwiesen die vermeintlichen Arbeitgeber häufig auf die Kostenersparnis gegenüber Auslandsüberweisungen oder den Schutz sensibler Kundeninformationen. Eine neuere Masche sieht so aus: Mitarbeiter:innen erhalten über den vermeintlichen Arbeitgeber Geld von Kund:innen, die in eine Kryptowährung wie Bitcoin investieren wollen. Nun soll als Dienstleistung das Kaufen dieser Kryptowährung für den Unternehmenskunden übernommen werden. Angeblich benötigten diese Kund:innen des Auftraggebers dafür Unterstützung, weil sie so etwas noch nie getan hätten. Die gekauften Kryptowährungen müssen dann zum Beispiel über ein "Handelssystem" an den vermeintlichen Arbeitgeber weitergeleitet werden. Bei Kryptowährungen können die tatsächlichen Besitzer:innen nicht so leicht identifiziert werden, daher werden Kryptowerte auch für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche genutzt. Zu weiteren Risiken lesen Sie den Artikel Kryptoanlagen: Was sind die Risiken?. Achtung, möglicherweise kriminelle Absichten des Jobanbieters!
Bereits 2005 warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, vor der Tätigkeit als Finanzagent:in. Die BaFin erneuerte zum Beispiel 2021 und 2024 ihre Warnungen vor Tätigkeiten im Treuhandservice oder als Treuandassistent:innen. Die BaFin selbst registriert oder verwaltet keine Treuhandkonten, auch wenn die vermeintlichen Arbeitgeber möglicherweise etwas anderes behaupten. | |
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Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Hessen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.