Abzocke auf Kleinanzeigen & Co.: Jetzt schnell und richtig handeln

Stand:
Geld überwiesen, aber die Ware kommt nicht? Oder wurde Ihnen falsche Ware untergeschoben? Betrug auf Zweitmarktplattformen wie Kleinanzeigen oder Ticketbörsen ist weit verbreitet. Unser Notfall-Check zeigt, welche Schritte Sie jetzt unternehmen können, um Ihr Geld zurückzufordern und sich künftig zu schützen.
Schmuckbild: Identitätsmissbrauch
Off

Auf Zweitmarkt-Plattformen tummeln sich nicht nur ehrliche Käufer und Verkäufer, sondern auch Betrüger. Sie verlangen Vorauszahlungen für nie verschickte Ware, tricksen mit gefälschten Zahlungsbestätigungen oder umgehen den Käuferschutz bei PayPal & Co. Verkäufer werden mit Fake-Schecks, gefälschten Zahlungslinks oder der QR-Code-Masche abgezockt. Besonders perfide: Manche Kriminelle nutzen ihre Opfer sogar unwissentlich zur Geldwäsche. Wer hier nicht aufpasst, zahlt am Ende doppelt – mit Geld und Nerven.

Was kann ich tun?

Sie wurden auf einer Secondhand-Plattform betrogen? Unser Notfall-Check zeigt, wie Sie vorgehen können – von der Kontaktaufnahme mit der Bank über eine mögliche Anzeige bis hin zur Sicherung von Beweisen. Zudem erfahren Sie, wie Sie sich vor betrügerischen Angeboten schützen können.

BMUV-Logo

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.