Weitergabe von Positivdaten an die SCHUFA unzulässig

Stand:
LG München I vom 25.04.2023 (33 O 5976/22)
Off

Das Landgericht München I hat die Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA als rechtswidrig bewertet.

Nach Abschluss eines Telekommunikationsvertrages übermittelte die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG sogenannte Positivdaten an die SCHUFA, also ob und wann jemand Verträge mit dem Anbieter abgeschlossen hat. Das Gericht wertete den Schutz der personenbezogenen Verbraucher:innen Daten vor einer anlasslosen und unterschiedslosen Erhebung höher als die Interessen des Anbieters und die Datenverarbeitung für den Vertragsschluss der Verbraucher:innen als nicht erforderlich. Dem Anbieter stünden laut Gericht, für die Verbraucher:innen weniger belastende, Methoden zur Betrugsprävention offen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

LG München I vom 25.04.2023 (33 O 5976/22)

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.