Keine Schätz- oder Besichtigungsgebühr bei der Vergabe von Krediten an Privatkunden

Stand:
OLG Düsseldorf vom 05.11.2009 (I-6 U 17/09)
LG Düsseldorf vom 14.01.2009 (12 O 183/08)

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Volksbank Düsseldorf Neuss e.G. bei der Vergabe ...

OLG Düsseldorf vom 05.11.2009 (I-6 U 17/09)
LG Düsseldorf vom 14.01.2009 (12 O 183/08)

Off

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Volksbank Düsseldorf Neuss e.G. bei der Vergabe von Krediten an Privatkunden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Schätz- oder Besichtigungsgebühr erheben darf.

Die beklagte Bank hatte im Jahr 2005 mit Verbrauchern in einem Darlehnsvertrag eine "Schätzgebühr/Besichtigungsgebühr" für die Wertermittlung von Beleihungsobjekten in Höhe von 260 Euro vereinbart.

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Allgemeine Geschäftsbedingung der Volksbank den Kunden unangemessen benachteilige und daher unwirksam sei. Die Klausel verstoße gegen den Grundsatz, dass Entgelte nur für vertragliche Leistungen verlangt werden dürften. Die Prüfung der vom Kunden angebotenen Sicherheiten, hier die Schätzung und Besichtigung des Beleihungsobjekts, erfolge nur im Interesse der Bank. Außerdem verlange die Volksbank auch dann Schätzgebühren, wenn der Kunde ein bereits anderweitig erstelltes Wertgutachten beibringen kann.

OLG Düsseldorf vom 05.11.2009 (I-6 U 17/09)

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.