Wer mit messbarer Öko-Wirkung wirbt, muss angeben, wie berechnet wird.

Stand:
LG Stuttgart, Urteil vom 6.2.2023, 35 O 97/22 KfH

Wird mit messbarer ökologischen Wirkung geworben, muss angegeben werden, wie die Berechnung konkret vorgenommen wird.
Auch für Werbung mit Auszeichnungen und Gütesiegeln - wie in diesem Fall einen Scope Award - muss eine Fundstelle angegeben werden.
Off

Die Commerz Real Fund Management S.a.r.l hat für ein Finanzprodukt (Fonds) damit geworben, dass dieses eine messbare Wirkung zur CO² Vermeidung habe und Anleger bei Investition in den Fonds einen messbaren ökologischen Beitrag leisten würden. Die Verbraucherzentrale hat diese Werbeaussage angegriffen.

Die Verbraucherzentrale hat die Anbieterin abgemahnt. Eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben, deshalb hat die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht erhoben.

Das Landgericht Stuttgart führte in seiner Entscheidung vom 06.02.2023, Az. 35 O 97/22 KfH aus, dass die angesprochenen Verbraucher:innen im Hinblick auf diese Werbung zwar nicht von einer konkreten Messbarkeit der CO² Vermeidung ausgehen würden, aber gleichwohl erwarten dürften aufgeklärt zu werden, wie die Berechnung konkret erfolgt. Dies sei eine wesentliche Information, die Verbraucher:innen erhalten müssen. Die Berechnungsmethode aber sei von der Anbieterin nicht hinreichend klar und verständlich dargelegt. Ein Verweis auf weiterführende Informationen auf der Webseite sei nur zulässig, wenn es unmöglich ist, die für Verbraucher:innen wichtige Informationen auf dem konkreten Werbemedium bereitzustellen. Eine Erläuterung in den FAQs auf der Webseite sei jedenfalls nicht hinreichend.

Das Gericht führte deutlich aus, dass gerade bei der Werbung mit Umweltschutzbegriffen besondere Anforderungen zu stellen seien. Bei einer hervorgehobenen Werbung mit der Umweltfreundlichkeit eines Erzeugnisses muss darüber aufgeklärt werden, woraus sich die Umweltfreundlichkeit ergeben soll. Es besteht ein gesteigertes Aufklärungsbedürfnis über die Bedeutung und den Inhalt der umweltbezogenen Werbeaussagen. Nur wenn Verbraucher:innen wissen, welche konkreten Annahmen getroffen und welche Umstände in eine Berechnung, beispielsweise der CO² Vermeidung einbezogen wurden, können sie eine informierte Entscheidung treffen.

Bei der Werbung mit einer Auszeichnung wie dem „Scope-Award“ ist vergleichbar zu einer Werbung mit einem Testurteil eine Fundstelle anzugeben.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil LG Stuttgart vom 6.2.2023 (Az. 35 O 97/22 KfH)

Grafische Darstellung: Links im Bild eine wütende Frau, rechts daneben ein Smartphone, auf dem die Seite dein-rundfunkbeitrag.de zu sehen ist, daran ein roter Kreis mit Euroscheinen. Ganz rechts befindet sich ein großes rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

dein-rundfunkbeitrag.de verlangt Geld für kostenlosen Service

Über die Webseite dein-rundfunkbeitrag.de stellt ein privates Unternehmen Verbraucher:innen Online-Formulare für die Kontaktaufnahme zum Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung. Für die Übermittlung der Formulare an den Beitragsservice verlangt die Firma 39,99 Euro.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Obst und Gemüse im Supermarkt

Marktcheck: Weiterhin wenig Vielfalt bei Obst und Gemüse

2021 überprüften die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck erstmals das Angebot von Obst und Gemüse in Supermärkten. In einem neuen Marktcheck stellten sie jetzt fest: Obst und Gemüse mit kleinen Schönheitsfehlern schafft es nach wie vor meist nicht in die Supermarktregale.