Dichtheitsprüfung an Abwasserleitungen: Werbetricks untersagt

Stand:
LG Köln vom 04.06.2019 (Teil- und Schlussurteil)
LG Köln vom 14.02.2019 (Teil-Anerkenntnisurteil) (33 O 78/17)
Off

Das LG Köln hat der Kanalfirma MIGO Energie & Umwelt GmbH untersagt, Verbrauchern gegenüber unter Hinweis auf die Prüfpflicht für Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten zu behaupten, ihr Grundstück befinde sich in einem Wasserschutzgebiet, obwohl dies nicht der Fall ist.

Gemäß § 8 Absatz 2 Selbstüberwachungsverordnung Abwasser mussten Abwasserleitungen, die sich in Wasserschutzgebieten befinden und vor 1965 errichtet worden sind, bis zum 31.12.2015 überprüft werden. Das Ergebnis dieser Zustands- und Funktionsprüfung ist in einer Bescheinigung zu dokumentieren.

MIGO bietet unter anderem an der Haustür Prüfungen und Sanierungen von Abwasserleitungen an. Durch Zeugenvernehmungen gelangte das Gericht zu der Erkenntnis, dass dabei auch regelmäßig die Prüfpflicht von Abwasserleitungen, die sich in Wasserschutzgebieten befinden, angesprochen wurde. In diesem Zusammenhang ist die wahrheitswidrige Behauptung, das Grundstück des Verbrauchers läge in einem Wasserschutzgebiet, wettbewerbswidrig.

Bereits mit Teil-Anerkenntnisurteil vom 14.02.2019 hatte das LG Köln der MIGO Energie & Umwelt GmbH untersagt, mit einem irreführenden Flyer für "Dichtheitsbescheinigungen" zu werben. Durch die Gestaltung des Flyers hatte die Firma den Eindruck vermittelt, dass ein:e Grundstückseigentümer:in eine defekte Abwasserleitung zunächst sanieren müsse, bevor der Nachweis über die durchgeführte Zustands- und Funktionsprüfung ausgestellt werden könne.

Tatsächlich ist die Bescheinigung über eine erfolgte Zustands- und Funktionsprüfung unabhängig davon auszustellen, ob saniert werden muss. Der Nachweis dient vor allem dazu, das Ausmaß der Schäden und die sich gegebenenfalls daraus ergebenden Sanierungsfristen von bis zu zehn Jahren zunächst nur festzustellen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.