Erforderliche Information über Widerrufsrecht und Stornogebühren

Stand:
Landgericht München I, Urteil vom 02.03.2023, HK O 5628/22

Bei Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume ist der Verbraucher über das Widerrufsrecht zu informieren und das Musterwiderrufsformular zur Verfügung zu stellen. Stornogebühren bei einem fristgerecht erklärten Widerruf sind unzulässig.
Off

Der Anbieter hat in der Privatwohnung des Verbrauchers mit diesem einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage geschlossen. Der Verbraucher wurde aber nicht vollständig über sein Widerrufsrecht informiert. Das Musterwiderrufsformular wurde ihm nicht zur Verfügung gestellt. Nach fristgerechtem Widerruf des Vertrages hat der Anbieter den Verbraucher zur Zahlung einer vierstelligen Stornogebühr aufgefordert.

Wir haben den Anbieter abgemahnt, eine außergerichtliche Einigung war nicht möglich, deshalb haben wir Klage beim zuständigen Landgericht München I eingelegt. Der Anbieter hat vor der mündlichen Verhandlung ein Anerkenntnis der Klagansprüche abgegeben, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Mit dem Urteil wurde dem Anbieter untersagt, Verbraucher:innen anzurufen zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrages, sofern zuvor kein Einverständnis mit einem solchen Anruf erklärt wurde. Weiter wurde dem Anbieter untersagt, Verbraucherverträge in Privatwohnungen von Verbrauchern zu schließen, ohne Verbraucher:innen zugleich über ihre Widerrufsrechte zu informieren und das Musterwiderrufsformular zu Verfügung zu stellen. Weiter wurde dem Anbieter untersagt, bei einem fristgerechten Widerruf Stornogebühren in Rechnung zu stellen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht München I vom 2.3.2023 (Az. HK O 5628/22)

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.