Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

Stand:
LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 (Az. 15 O 2/23), nicht rechtskräftig

Das Remove Laserzentrum hat im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher:innen darauf hinzuweisen, dass mehr als eine Behandlung für eine dauerhafte Haarentfernung benötigt wird.
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Zudem hat Remove, neben der Anzahl der Behandlungen, auch nicht deutlich hervorgehoben, dass es auch noch auf den Haartyp ankommt, wie gut eine Behandlung wirkt und wie oft ich diese durchführen muss. Bei blonden, grauen und lichten Haaren ist es sogar teilweise unmöglich eine erfolgreiche Haarentfernung durchzuführen. Da diese Informationen den Verbraucher:innen, vor sie über das Internet einen Beratungstermin vereinbaren können, nicht deutlich präsentiert wird, wurde das seitens des Landgericht Karlsruhe als irreführend eingestuft und das Remove Laserzentrum verurteilt diese Art der Werbung zu unterlassen.

Wir haben das Remove Laserzentrum abgemahnt und aufgefordert uns eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Da sie sich geweigert haben, haben wir am Landgericht Karlsruhe Klage erhoben. Das Landgericht hat uns mit Urteil vom 31.08.2023 Recht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Gegenseite hat gegen das Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Karlsruhe vom 31. August 2023 (Az. 15 O 2/23), nicht rechtskräftig

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