Klagebefugnis der Verbraucherzentrale NRW auch bei Wettbewerbsverstößen außerhalb von NRW gegeben

Stand:
BGH vom 22.09.2011 (I ZR 229/10)
OLG Brandenburg vom 30.11.2010 (6 U 27/10)
LG Potsdam vom 18.02.2010 (51 O 96/09)
Off

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist auch bei Wettbewerbsverstößen außerhalb von NRW klagebefugt. Das hat der Bundesgerichtshof nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Höffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG entschieden.

Das Gericht führt dazu aus, dass die Klagebefugnis nicht schon daraus folgt, dass die Verbraucherzentrale NRW in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen ist. Aus der Satzung der Verbraucherzentrale NRW ergebe sich jedoch keine regionale Beschränkung auf den Schutz der Verbraucher mit einem Bezug zum Bundesland Nordrhein-Westfalen, vielmehr sei der nach der Satzung verfolgte Zweck, den Verbraucherinteressen zu dienen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

BGH vom 22.09.2011 (I ZR 229/10).pdf

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.