Unzulässige Empfangsbestätigung in AGB

Stand:
Landgericht Ellwangen (Jagst), Urteil vom 27.2.2023, 4 O 212/22

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Verbraucher mit seiner Unterschrift unter den Vertrag betätigt, dass ihm Hausordnung und Datenschutzerklärung ausgehändigt wurden, ist unzulässig.
Off

Die TopFit Fitness und Freizeitanlagen GmbH hatte in den AGB, die im Zusammenhang mit Verträgen über eine Mitgliedschaft in einem Sportstudio eine Klausel verwendet, nach der mit der Unterschrift bestätigt werden sollte, dass sowohl die Hausordnung als auch die Datenschutzerklärung ausgehändigt wurden. Damit handelt es sich bei einer solchen Klausel um eine Empfangsbestätigung. Eine Empfangsbestätigung ist aber stets gesondert zu unterschreiben. Sofern unterschrieben wird, dass bestimmte Dokumente ausgehändigt wurden, hat die Unterschrift sich wirklich konkret auf die Übergabe der genannten Dokumente zu beziehen. Damit sollen Verbraucher:innen davor geschützt werden, dass im Nachhinein von dem Verwender solcher Klauseln einfach behauptet werden kann, man habe doch mit der Unterschrift zum Vertrag bestätigt, auch weitere Dokumente erhalten zu haben.

Weil TopFit nach der Abmahnung keine UE abgegeben hat, haben wir Unterlassungsklage beim Gericht Ellwangen (Jagst) eingereicht. Im Termin zur mündlichen Verhandlung hat die Beklagte den Unterlassungsanspruch anerkannt, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Ellwangen (Jagst) vom 27.2.2023 (Az. 4 O 212/22)

Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.